in Tausend EUR | Anhang | 2021 | 2020 |
Umsatzerlöse | 3 | 428.954 | 269.247 |
Herstellungs- kosten |
247.475 | 160.960 | |
Bruttoergebnis | 181.479 | 108.287 | |
Vertriebskosten | 10.005 | 9.723 | |
Allgemeine Verwaltungskosten |
25.382 | 17.950 | |
Forschungs- und Entwicklungs- kosten |
4 | 56.809 | 58.379 |
Sonstige betriebliche Erträge |
5 | 11.469 | 14.536 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
6 | 1.774 | 1.941 |
Betriebs- aufwendungen |
82.501 | 73.457 | |
Betriebs- ergebnis |
98.978 | 34.830 | |
Finanz- erträge |
232 | 348 | |
Finanz- aufwendungen |
279 | 104 | |
Finanz- ergebnis |
8 | -47 | 244 |
Ergebnis vor Steuern |
98.931 | 35.074 | |
Ertrag- steuern |
9 | 4.092 | 604 |
Jahres- überschuss |
94.839 | 34.470 | |
Davon: | |||
Anteil der Aktionäre der AIXTRON SE |
95.660 | 34.879 | |
Nicht beherrschende Anteile |
-821 | -409 | |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) |
20 | 0,85 | 0,31 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) |
20 | 0,85 | 0,31 |
Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.
in Tausend EUR | Anhang | 2021 | 2020 |
Jahresüberschuss | 94.839 | 34.470 | |
Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden (nach Steuern): |
|||
Neubewertung von leistungs- orientierten Verpflichtungen |
112 | -21 | |
Posten, die später unter bestimmten Bedingungen aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden (nach Steuern): |
|||
Währungs- umrechnung |
19 | 4.487 | -3.344 |
Sonstiges Ergebnis | 4.599 | -3.365 | |
Gesamtergebnis | 99.438 | 31.105 | |
Davon: | |||
Anteil der Aktionäre der AIXTRON SE |
100.257 | 31.535 | |
Nicht beherrschende Anteile |
-819 | -430 |
Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.
Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.
in Tausend EUR | Anhang | 31.12.21 | 31.12.20 |
Aktiva | |||
Sachanlagen | 11 | 74.013 | 63.469 |
Geschäfts- und Firmenwerte | 12 | 72.319 | 70.977 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 12 | 2.246 | 2.876 |
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 13 | 703 | 60.497 |
Latente Steuerforderungen | 14 | 24.735 | 14.415 |
Summe langfristige Vermögenswerte | 174.016 | 212.234 | |
Vorräte | 15 | 120.629 | 79.087 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16 | 80.962 | 41.304 |
Forderungen aus laufenden Steuern | 10 | 2.363 | 949 |
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 16 | 10.238 | 7.171 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 17 | 201.625 | 62.422 |
Liquide Mittel | 18 | 150.863 | 187.259 |
Summe kurzfristige Vermögenswerte | 566.680 | 378.192 | |
Summe Aktiva | 740.696 | 590.426 | |
Passiva | |||
Gezeichnetes Kapital | 19 | 112.208 | 111.843 |
Kapitalrücklage | 384.687 | 376.399 | |
Andere Rücklagen | 88.372 | 4.903 | |
Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung | 6.726 | 2.241 | |
Eigenkapital der Aktionäre der AIXTRON SE | 591.993 | 495.386 | |
Nicht beherrschende Anteile | 173 | 992 | |
Summe Eigenkapital | 592.166 | 496.378 | |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 27 | 3.296 | 2.617 |
Sonstige langfristige Rückstellungen | 23 | 4.521 | 3.979 |
Latente Steuerschulden | 14 | 654 | 0 |
Summe langfristige Schulden | 8.471 | 6.596 | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24 | 19.585 | 10.846 |
Erhaltene Anzahlungen | 26 | 77.041 | 50.824 |
Kurzfristige Rückstellungen | 23 | 27.271 | 16.188 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 24 | 6.433 | 7.379 |
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern | 10 | 9.729 | 2.215 |
Summe kurzfristige Schulden | 140.059 | 87.452 | |
Summe Schulden | 148.530 | 94.048 | |
Summe Passiva | 740.696 | 590.426 |
Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.
Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.
in Tausend EUR | Anhang | 2021 | 2020 |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
Jahresüberschuss | 94.839 | 34.470 | |
Überleitung zwischen Jahresergebnis und Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
Aufwand aus aktienbasierten Vergütungen | 3.860 | 1.129 | |
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 11, 12 | 9.829 | 9.547 |
Ergebnis aus dem Abgang von Sachanlagen | 5, 6 | 83 | 51 |
Ergebnis aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert | 659 | 0 | |
Latenter Ertragsteueraufwand/-ertrag | 9 | -9.569 | -3.310 |
Zins- und Leasingzahlungen, die im Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden |
8, 27 | 906 | 619 |
Veränderung der | |||
Vorräte | -39.756 | -677 | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -39.415 | -12.880 | |
Sonstige Vermögenswerte | -3.802 | -3.312 | |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | -79.862 | -62.422 | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.067 | -7.742 | |
Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten | 16.713 | 2.222 | |
Langfristige Verbindlichkeiten | -452 | 2.220 | |
Erhaltene Anzahlungen | 24.404 | 923 | |
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | -13.496 | -39.162 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
Investitionen in Sachanlagen | 11 | -16.388 | -7.847 |
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 12 | -1.060 | -1.443 |
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen | -13 | 24 | |
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten | 53 | 0 | |
Erhaltene Zinsen | 8, 27 | 169 | 285 |
Festgeldanlage mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen | 17 | 0 | -32.500 |
Investition in andere finanzielle Vermögenswerte | -250 | 0 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -17.489 | -41.481 | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
Einzahlung aus der Ausgabe von Aktien | 4.793 | 0 | |
Gezahlte Zinsen | 8, 27 | -111 | -27 |
Zahlungen aus Leasingverbindlichkeiten | 27 | -964 | -877 |
Dividendenzahlung | -12.303 | 0 | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -8.585 | -904 | |
Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3.174 | -2.013 | |
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -36.396 | -83.560 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums | 187.259 | 270.819 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums | 18 | 150.863 | 187.259 |
Ergänzende Informationen zu Zahlungsvorgängen, die im operativen Cashflow fortgeführter Aktivitäten enthalten sind: | |||
Auszahlungen für Ertragsteuern | -7.651 | -5.973 | |
Einzahlungen für Ertragsteuern | 99 | 271 |
Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.
Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.
In Tausend EUR | Gezeichnetes Kapital nach IFRS |
Kapital -rücklage |
Währungsumrechnung | Konzernverlust / Andere Rücklagen |
Eigenkapital der Aktionäre der AIXTRON SE |
Nicht Beherrschende Anteile |
Summe |
Stand 1. Januar 2020 | 111.840 | 375.273 | 5.564 | -29.955 | 462.722 | 1.422 | 464.144 |
Aktienbasierte Vergütung |
1.129 | 1.129 | 1.129 | ||||
Ausgabe eigener Aktien | 3 | -3 | 0 | ||||
Jahresüberschuss | 34.879 | 34.879 | -409 | 34.470 | |||
Sonstiges Ergebnis | -3.323 | -21 | -3.344 | -21 | -3.365 | ||
Gesamtergebnis | -3.323 | 34.858 | 31.535 | -430 | 31.105 | ||
Stand 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 |
111.843 | 376.399 | 2.241 | 4.903 | 495.386 | 992 | 496.378 |
Dividenden | -12.303 | -12.303 | -12.303 | ||||
Aktienbasierte Vergütung |
3.860 | 3.860 | 3.860 | ||||
Ausgabe neuer Aktien | 365 | 4.428 | 4.793 | 4.793 | |||
Jahresüberschuss | 95.660 | 95.660 | -821 | 94.839 | |||
Sonstiges Ergebnis | 4.485 | 112 | 4.597 | 2 | 4.599 | ||
Gesamtergebnis | 4.485 | 95.772 | 100.257 | -819 | 99.438 | ||
Stand 31. Dezember 2021 | 112.208 | 384.687 | 6.726 | 88.372 | 591.993 | 173 | 592.166 |
1. | Allgemeine Grundsätze | 126 |
2. | Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
127 |
3. | Segmentberichterstattung und Umsatzerlöse | 144 |
4. | Forschung und Entwicklung | 148 |
5. | Sonstige betriebliche Erträge | 148 |
6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 149 |
7. | Personalaufwendungen | 149 |
8. | Finanzergebnis | 150 |
9. | Ertragsteueraufwand/-ertrag | 150 |
10. | Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern |
152 |
11. | Sachanlagen und Leasingvermögenswerte | 153 |
12. | Immaterielle Vermögenswerte | 155 |
13. | Sonstige langfristige Vermögenswerte | 159 |
14. | Latente Steuerforderungen und Latente Steuerschulden |
159 |
15. | Vorräte | 161 |
16. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
162 |
17. | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 164 |
18. | Liquide Mittel | 164 |
19. | Eigenkapital | 165 |
20. | Ergebnis je Aktie | 166 |
21. | Leistungen an Arbeitnehmer | 168 |
22. | Aktienbasierte Vergütungen | 168 |
23. | Rückstellungen | 172 |
24. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
173 |
25. | Finanzinstrumente | 173 |
26. | Erhaltene Kundenanzahlungen – Vertragsverbindlichkeiten |
178 |
27. | Leasing | 179 |
28. | Restrukturierungskosten | 180 |
29. | Sonstige Verpflichtungen | 181 |
30. | Eventualschulden | 181 |
31. | Nahestehende Unternehmen und Personen | 181 |
32. | Konzernunternehmen | 182 |
33. | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag | 183 |
34. | Abschlussprüferhonorar | 183 |
35. | Mitarbeiter | 184 |
36. | Aufsichtsrat und Vorstand | 184 |
37. | Wesentliche Rechnungslegungsgrundlagen und Schlüsselquellen von Schätzungen und Unsicherheiten |
186 |
Erläuterungen siehe Anhang zum Konzernabschluss.
Die AIXTRON SE (im Folgenden „Gesellschaft“) ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea). Sitz der Gesellschaft ist Dornkaulstraße 2, 52134 Herzogenrath, Deutschland. Die AIXTRON SE ist unter der Nummer HRB 16590 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss der AIXTRON SE und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden „AIXTRON“ oder „Konzern“) wurde erstellt in vollständiger Übereinstimmung mit
Der Konzern ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Die Produkte des Konzerns werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und opto-elektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungs- und organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente
werden in der Displaytechnik, der Signal- und Lichttechnik, in Glasfaser-Kommunikationsnetzen, drahtlosen und mobilen Telefonie-Anwendungen, der optischen und elektronischen Datenspeicherung, der Computer-Technik sowie einer Reihe anderer Hochtechnologie-Anwendungen eingesetzt.
Dieser Konzernabschluss wurde durch den Vorstand aufgestellt und dem Aufsichtsrat zur Billigung und Veröffentlichung in der Aufsichtsratssitzung am 23. Februar 2022 übergeben.
Neben dem Mutterunternehmen AIXTRON SE werden im Konzernabschluss alle Gesellschaften, über die AIXTRON SE die Kontrolle ausübt, einbezogen. Der Bilanzstichtag ist für alle inden Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften der 31. Dezember. Eine Liste aller einbezogenen Unternehmen zeigt Anmerkung 32.
Der Konzernabschluss wird vollständig in Euro (EUR) aufgestellt. Die Beträge werden auf volle Tausend ab- bzw. aufgerundet (TEUR).
Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die sich auf den Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, auf die Angaben zu Eventualschulden und Eventualforderungen am Bilanzstichtag und auf die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für die jeweiligen Perioden auswirken. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Korrekturen von Schätzungen werden in der laufenden Periode berücksichtigt, soweit die Korrektur nur diese Periode betrifft, bzw. in der laufenden Periode und in zukünftigen Perioden, soweit die Korrektur sowohl die laufende als auch zukünftige Perioden betrifft. Einschätzungen, welche einen wesentlichen Effekt auf die Bilanz des Konzerns haben, werden in Anmerkung 37 erläutert.
Die im Folgenden beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden einheitlich für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden angewandt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden einheitlich von den Konzernunternehmen angewandt.
(I) Tochterunternehmen
Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von der Gesellschaft beherrschten Unternehmen (ihre Tochtergesellschaften) zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie:
• Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann,
• schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und
• die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.
Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn die Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung geändert haben.
Als Tochterunternehmen werden die Konzernunternehmen behandelt, auf die die AIXTRON SE einen beherrschenden Einfluss hat (siehe Anmerkung 32). Die Ergebnisse der Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt des Beginns der Kontrolle in den Konzernabschluss einbezogen.
(II) Im Rahmen der Konsolidierung eliminierte Transaktionen
Sämtliche Zwischenergebnisse sowie konzerninterne Transaktionen und Salden werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Bei der Umrechnung der Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen außerhalb der Eurozone werden die lokalen Währungen als funktionale Währungen dieser Tochterunternehmen zugrunde gelegt. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dieser Tochterunternehmen werden zum Bilanzstichtagskurs in EUR umgerechnet.
Umsatzerlöse und Aufwendungen werden zu Jahresdurchschnittskursen bzw. zu Durchschnittskursen für den Zeitraum zwischen der Einbeziehung in den Konzernabschluss und dem Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals ausgewiesen.
Kursgewinne und -verluste, die durch Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungstransaktionen entstehen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige betriebliche Erträge“ oder „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Nebenkosten, beispielsweise für Installation und Lieferung, abzüglich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungsaufwand (vgl. Bilanzierungsmethode (J)) angesetzt.
Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen enthalten neben Material- und Personalkosten auch direkt zurechenbare anteilige Gemeinkosten, wie beispielsweise Leistungen an Arbeitnehmer, Bezugskosten, Installationskosten und Honorare.
Wenn verschiedene Bestandteile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie einzeln als separate Gegenstände des Sachanlagevermögens abgeschrieben.
Im Buchwert einer Sachanlage erfasst der Konzern die Kosten für den Ersatz von Komponenten oder die Erweiterung der Sachanlage im Zeitpunkt des Anfalls der Kosten, wenn es wahrscheinlich ist, dass der zukünftige wirtschaftliche Nutzen der Sachanlage dem Konzern zufließen wird und die Kosten der Sachanlage verlässlich geschätzt werden können.
Alle anderen Kosten wie Reparatur- und Instandhaltungskosten werden bei Anfall als Aufwand erfasst.
Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von eigenen Vermögenswerten stehenden Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum Zeitpunkt der Aktivierung anschaffungs- bzw. herstellungskostenmindernd berücksichtigt.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtlichen Nutzungsdauern der einzelnen Bestandteile einer Sachanlage. Eine Überprüfung der Nutzungsdauern, der Abschreibungsmethoden und der Restwerte der Sachanlagen erfolgt zum Jahresende oder häufiger, falls Anzeichen für eine Veränderung vorliegen. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern betragen
für:
Die Nutzungsdauern von gemieteten Vermögenswerten übersteigen nicht die erwarteten Mietzeiträume.
AIXTRON beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Der Konzern verbucht einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht (Leasingvermögenswert) und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit für alle Leasing- Vereinbarungen, bei denen er der Leasingnehmer ist. Ausnahme sind kurzfristige Leasingverhältnisse(definiert als Leasingverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger) sowie Leasingverträge, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist (wie z.B. Tablets und PCs, kleine Büromöbel und Telefone). Bei diesen Leasingverträgen verbucht AIXTRON die Leasingzahlungen als Betriebsaufwand linear über die Laufzeit des Leasingvertrags, es sei denn, eine andere systematische Basis ist repräsentativer für das Muster, nach dem der wirtschaftliche Nutzen aus den geleasten Vermögenswerten gezogen wird.
AIXTRON verbucht einen Leasingvermögenswert und eine Leasingverbindlichkeit am Bereitstellungsdatum.
Der Leasingvermögenswert wird zu Anschaffungskosten bewertet. Die Kosten umfassen den Betrag, der sich aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, zuzüglich aller vor dem Anfangsdatum geleisteten Leasingzahlungen sowie aller anfänglich anfallenden direkten Kosten und die geschätzten Kosten, die bei Demontage und Beseitigung des Vermögenswerts, bei Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet anfallen, abzüglich aller erhaltenen Leasinganreize.
Der Leasingvermögenswert wird anschließend vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende der Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder bis zum voraussichtlichen Ende der Leasingdauer linear abgeschrieben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Die geschätzte Nutzungsdauer von geleasten Vermögenswerten wird auf derselben Grundlage wie die von Sachanlagen festgelegt.
Darüber hinaus wird der Leasingvermögenswert periodisch auf Wertminderungen überprüft, um eventuelle Wertminderungen reduziert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten angepasst.
Die Leasingvermögenswerte werden in der Konzernbilanz unter den Sachanlagen ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeit wird anfänglich zum Barwert der zum Zeitpunkt des Beginns nicht gezahlten Leasingraten bewertet und mit dem dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Zinssatz oder, falls dieser nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Unternehmens abgezinst. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, abzüglich aller Leasinganreize sowie variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind und die erstmals unter Verwendung des Indexes oder des Zinssatzes am Bereitstellungstag bewertet werden.
Die Leasingverbindlichkeiten sind in der Konzernbilanz in den Sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und in den Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten.
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die zukünftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Indexes oder der Rate ändern oder wenn sich die Beurteilung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bemessen wird, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des geleasten Vermögenswerts vorgenommen oder in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Leasingvermögenswerts auf Null reduziert wurde.
AIXTRON hat in den dargestellten Perioden keine derartigen Anpassungen vorgenommen.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert.
Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- und Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich des kumulierten Wertminderungsaufwands angesetzt.
Der Geschäfts- und Firmenwert wird den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugewiesen und einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen (vgl. Bilanzierungsmethode (J)).
Aufwendungen für Forschungstätigkeiten, deren Ziel es ist, neues technisches Wissen mit wissenschaftlichen Methoden zu erlangen, werden als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten umfassen Aufwendungen, die dazu dienen, wissenschaftliche Erkenntnisse technisch und kommerziell umzusetzen. Da die Kriterien des IAS 38 nicht vollständig erfüllt sind, werden diese Aufwendungen nicht aktiviert.
Sonstige vom Konzern erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen (siehe unten) und Wertminderungsaufwand (vgl. Bilanzierungsmethode (J)) bilanziert.
Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenserwerben zugehen, werden mit ihrem Zeitwert im Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt.
Aufwendungen für selbst geschaffene Geschäfts- und Firmenwerte, Markennamen und Patente werden unmittelbar als Aufwand erfasst.
Nachträgliche Aufwendungen für aktivierte immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des betroffenen Vermögenswerts erhöhen. Alle anderen Aufwendungen werden bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte, ausgenommen Geschäfts- und Firmenwerte. Die Geschäfts- und Firmenwerte haben eine unbestimmte Lebensdauer und werden einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt, ab dem sie genutzt werden können, abgeschrieben. Eine Überprüfung der Nutzungsdauern und Restwerte der sonstigen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zum Jahresende oder häufiger, falls Anzeichen für eine Veränderung vorliegen.
Die voraussichtlichen Nutzungsdauern sind wie folgt:
Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrer Bilanzierung in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Die Einteilung erfolgt bei Zugang in Abhängigkeit von der Art und dem Verwendungszweck des finanziellen Vermögenswerts.
AIXTRON hatte in den berichteten Jahren keine finanziellen Vermögenswerte in dieser Kategorie.
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, da diese Vermögenswerte im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, um vertraglich vereinbarte Zahlungsströme zu vereinnahmen und diese Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht gemäß IFRS 9 als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie werden am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei alle Gewinne oder Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Der Gewinn oder Verlust, einschließlich der auf den finanziellen Vermögenswert erzielten Dividende, wird in der Gewinn und Verlustrechnung und in Anmerkung 5 bzw. 6 ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert wird in Übereinstimmung mit IFRS 13 ermittelt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, um vertraglich vereinbarte Zahlungsströme zu vereinnahmen und diese Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (expected credit losses = ECL) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte. Die erwarteten Kreditverluste werden zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um die Veränderungen des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz der finanziellen Vermögenswerte zu berücksichtigen. Der Konzern erfasst immer die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte.
Die erwarteten Kreditausfälle für diese finanziellen Vermögenswerte werden anhand einer Abwertungsmatrix bestimmt, die auf den historischen Kreditausfällen basiert, angepasst um kundenspezifische Faktoren, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen sowie eine Einschätzung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung dieser Bedingungen am Bilanzstichtag, und wenn angebracht, den Zeitwert des Geldes.
Für alle anderen Finanzinstrumente erfasst AIXTRON Kreditausfälle, wenn das Kreditrisiko über die erwartete Laufzeit seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist. Falls sich jedoch das Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird die Wertberichtigung für dieses Finanzinstrument in Höhe des erwarteten
12-Monats-Kreditsverlusts bemessen. Kreditverluste über die erwartete Laufzeit umfassen die erwarteten Kreditausfälle infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die Restlaufzeit des Finanzinstruments; der erwartete 12-Monats-Verlust umfasst die erwarteten Verluste, die aus Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Barmitteln, Einlagen bei Kreditinstituten und kurzfristigen Wertpapieren mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten im Erwerbszeitpunkt.
Eigenkapitalinstrumente einschließlich des gezeichneten Kapitals werden zum Ausgabeerlös abzüglich der darauf entfallenden Transaktionskosten bilanziert.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert.
AIXTRON hatte im Berichtszeitraum keine finanziellen Verbindlichkeiten in dieser Kategorie.
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Der Konzern ist aufgrund seiner Aktivitäten dem finanziellen Risiko schwankender Wechselkurse ausgesetzt (siehe Anmerkung 25). Zur Absicherung dieser Risiken könnten Kurssicherungsgeschäfte in Form von Devisentermingeschäften abgeschlossen werden. Derivative Finanzinstrumente werden vom Unternehmen nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt.
Der Einsatz von Kurssicherungsgeschäften richtet sich nach den vom Vorstand genehmigten Grundsätzen für den Abschluss und Umgang mit derivativen Finanzinstrumenten.
AIXTRON hatte in den angegebenen Berichtsperioden keine derivativen Finanzinstrumente.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte im normalen Geschäftsbetrieb erzielbare Verkaufserlös, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung sowie Vertriebskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden anhand der gewichteten Durchschnittskosten ermittelt.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten alle Kosten des Erwerbs sowie Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen beinhalten die Herstellungskosten Materialeinzelkosten und Fertigungslöhne sowie einen angemessenen Teil der Gemeinkosten basierend auf Normalbeschäftigung. Beträge für Verschrottungen und andere Materialabfälle werden in der Periode ihres Anfalls entweder als Herstellungskosten oder im Falle von Beta-Anlagen als Forschungs- und Entwicklungsaufwand behandelt.
Wertberichtigungen für schwer absetzbare, überbevorratete und veraltete sowie in sonstiger Weise unverkäufliche Vorräte werden grundsätzlich auf der Grundlage der vom Konzern prognostizierten Produktnachfrage und Produktionsanforderungen oder aufgrund von historischen Verbrauchswerten gebildet. Eine Abschreibung des Vorratsbestandes wird vorgenommen, soweit die zukünftige Absatzprognose niedriger ist als der aktuelle Vorratsbestand.
Das Betriebsergebnis wird vor Finanzerträgen und -aufwendungen sowie Steuern ausgewiesen.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- und Firmenwerte werden zumindest einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen, unabhängig davon, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Zu Zwecken des Werthaltigkeitstests werden die Geschäfts- und Firmenwerte zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, soweit der Buchwert den höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Abgangskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt. Details zum Werthaltigkeitstest sind in Anmerkung 12 dargestellt.
Bei Sachanlagen sowie sonstigen immateriellen Vermögenswerten wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, soweit Hinweise vorliegen, die eine Wertminderung notwendig machen könnten.
AIXTRON beurteilt am Ende jeder Periode, ob Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertminderung auf diese Vermögenswerte wird vorgenommen, soweit der Buchwert sowohl den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Abgangskosten und den Nutzungswert übersteigt.
Bei der Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme unter Anwendung eines Vorsteuer-Zinssatzes, der die aktuellen Marktbewertungen sowie die mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken widerspiegelt, abgezinst.
Nach Wertminderungen finden Wertaufholungen statt, soweit die Gründe für die Wertberichtigung entfallen sind. Wertaufholungen werden maximal bis zur Höhe des Buchwerts durchgeführt, der sich ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre.
Nach Wertminderungen auf einen Geschäfts- und Firmenwert erfolgen keine Wertaufholungen.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird durch die Division des Jahresergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an ausgegebenen Stammaktien während des Geschäftsjahres berechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie spiegelt die potenzielle Verwässerung wider, die bei Ausübung der Aktienoptionen im Rahmen der Aktienoptionsprogramme entstehen könnte, sofern eine solche Ausübung nicht einer Verwässerung entgegenwirkt.
Zahlungsverpflichtungen für beitragsorientierte Pensionspläne werden als Aufwand der Periode erfasst.
Im Rahmen der Aktienoptionsprogramme aus den Jahren 2007 und 2012 können Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte sowie Mitarbeiter des Konzerns Aktien der AIXTRON SE erwerben. Die genauen Vertragsbedingungen der beiden Aktienprogramme werden in Anmerkung 22 erläutert. Der Konzern bilanziert diese Aktienoptionsprogramme gemäß IFRS 2 für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen wird als Personalaufwand erfasst, verbunden mit einer entsprechenden Erhöhung der Kapitalrücklage. Die Ermittlung des beizulegenden
Zeitwerts erfolgt zum Tag der Gewährung, verteilt über den Zeitraum, in dem die Arbeitnehmer bedingungslosen Anspruch auf die Optionen erwerben können. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen wird auf der Grundlage eines mathematischen Modells unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Optionen gewährt wurden, bewertet.
Die Ausübungsbedingungen betreffen eine Dienstbedingung sowie eine Marktbedingung in Bezug auf den Aktienkurs der AIXTRON SE. Bei der Ermittlung des Personalaufwands werden Optionen, die während des Leistungszeitraums verwirkt werden, berücksichtigt.
Das Vorstandsvergütungssystem der AIXTRON SE beinhaltet langfristig orientierte variable Vergütungsbestandteile, sogenannte Long Term Incentives (LTI), die in Aktien gewährt werden.
Diese anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird mit dem beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente zum Tag der Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktien wird auf der Grundlage eines mathematischen Modells unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktien gewährt werden, ermittelt. Weitere Einzelheiten zu anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden in Anmerkung 22 und 31 erläutert.
Der bei Gewährung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ermittelte beizulegende Zeitwert wird linear über den Leistungszeitraum als Aufwand erfasst und beruht auf den Erwartungen des Konzerns hinsichtlich der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die voraussichtlich unverfallbar werden. Bei nicht marktbasierten Ausübungsbedingungen überprüft der Konzern zu jedem Berichtszeitpunkt während des Erdienungszeitraums seine Schätzung bezüglich der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente. Die Auswirkungen der Änderungen der ursprünglichen Schätzungen werden, sofern vorhanden, erfolgswirksam erfasst und eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital vorgenommen.
Eine Rückstellung wird erfasst, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht, und deren Erfüllung für den Konzern erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen verbunden ist. Falls der Effekt wesentlich ist, werden Rückstellungen durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme unter Anwendung eines Vorsteuer-Zinssatzes, der den aktuellen Marktzins und gegebenenfalls die mit der Schuld verbundenen Risiken widerspiegelt, ermittelt.
Der AIXTRON- Konzern bietet für jedes seiner Produkte einen Gewährleistungszeitraum von in der Regel einem oder zwei Jahren. Gewährleistungsaufwendungen beinhalten im Allgemeinen Lohnkosten, Materialkosten sowie zugehörige Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit der Reparatur eines Produkts während der Garantiezeit anfallen. Die individuellen Garantiebedingungen können variieren, abhängig von den verkauften Produkten, den Vertragsbedingungen sowie den Standorten, an denen sie verkauft werden. Die Kosten, die im Rahmen der Garantieverpflichtung anfallen können, werden ermittelt und zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung wird eine Rückstellung in Höhe dieser Kosten gebildet. Zu den Faktoren, die die Garantieverpflichtungen beeinflussen, gehören die historische und erwartete Anzahl an Garantieansprüchen sowie die voraussichtlichen Kosten pro Garantieanspruch. Darüber hinaus bildet der Konzern eine Garantierückstellung für bereits verkaufte Anlagen aufgrund von Erfahrungswerten. Der Konzern überprüft die Angemessenheit der angesetzten Garantierückstellung regelmäßig und passt die Beträge gegebenenfalls an. Längere Gewährleistungsfristen, die über die üblicherweise vereinbarten Zeiträume hinausgehen, werden wie Serviceleistungen in Übereinstimmung mit Abschnitt (N) behandelt.
Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wird gebildet, wenn der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus einem Vertrag unterhalb der unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen liegt. Als Rückstellung sind die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unvermeidbaren Kosten abzüglich des erwarteten wirtschaftlichen Nutzens anzusetzen. Bevor eine separate Rückstellung gebildet wird, wird der Wertminderungsaufwand von mit dem Vertrag verbundenen Vermögenswerten erfasst.
Die Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Effekt wesentlich ist.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist.
Bei der Bewertung einer Restrukturierungsrückstellung finden nur die direkten Aufwendungen für die Restrukturierung Eingang. Es handelt sich somit nur um die Beträge, welche durch die Restruktuierung verursacht werden und nicht im Zusammenhang mit den fortgeführten Geschäftstätigkeiten des Konzerns stehen.
AIXTRON schließt Verträge mit Kunden über Güter und Dienstleistungen sowie Kombinationen von Gütern und Dienstleistungen. Die Verträge enthalten üblicherweise fixe Preise und sehen kein einseitiges Rückgaberecht seitens des Kunden vor.
Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus den folgenden Quellen:
Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt hat und wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern die wirtschaftlichen Vorteile zufließen werden.
Der Verkauf von Anlagen beinhaltet Abnahmeprüfungen, die in den AIXTRON- Produktionsstätten durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Abnahmeprüfungen wird die Anlage demontiert und für den Versand verpackt. Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, deren vereinbarte Produkt- und Prozesseigenschaften bereits nachgewiesen wurden, werden zu einem bestimmten Zeitpunkt bei Lieferung an den Kunden erfasst, falls vollständige Abnahmeprüfungen in der Produktionsstätte von AIXTRON erfolgreich durchgeführt wurden und die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergegangen ist und wenn der Kunde aus dem Gut entweder gesondert oder zusammen mit anderen, für ihn jederzeit verfügbaren Ressourcen einen Nutzen ziehen kann.
Nach Ankunft beim Kunden wird die Anlage wieder zusammengebaut und montiert, wobei es sich um eine Dienstleistung handelt, die im Allgemeinen von AIXTRON- Ingenieuren ausgeführt wird. Erlöse aus der Installation von Anlagen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst, wenn AIXTRON die Leistungsverpflichtung erfüllt hat und die Verfügungsgewalt der Güter auf den Kunden übergegangen ist.
Umsatzerlöse aus Anlagen, bei denen die Erfüllung der zugesagten Produkt- und Prozesseigenschaften bisher nicht nachgewiesen wurde, oder aus denen der Kunde weder gesondert noch zusammen mit anderen, für ihn jederzeit verfügbaren Ressourcen einen Nutzen ziehen kann, oder für die spezielle Rückgaberechte ausgehandelt wurden, werden erst zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der endgültigen Abnahme durch den Kunden und dem Übergang der Verfügungsgewalt auf den Kunden erfasst.
Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, die spezifisch für bestimmte Kunden hergestellt werden und die für AIXTRON keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten aufweisen, werden über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Dies erfolgt auf der Basis von Milestones in dem bestimmten Vertrag und soweit die Leistungsverpflichtungen erfüllt werden. Üblicherweise beziehen sich diese Verträge auf eine kleine Anzahl von Upgrades zu Anlagen, die schon dem Kunden gehören.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Ersatzteilen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst, zu dem der Kunde die Verfügungsgewalt über die zugesagten Güter erlangt. Diese Bedingung ist im Allgemeinen zum Zeitpunkt des Versands erfüllt. Erlöse aus Dienstleistungen werden grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst, zu dem Dienstleistungen wie Reparaturen erbracht sind und der Kunde die Verfügungsgewalt über den Gegenstand erlangt. Erlöse aus Dienstleistungen wie verlängerte Gewährleistungsfristen werden über einen bestimmten Zeitraum realisiert, über den die Dienstleistung erbracht wurde.
Im Rahmen der Zahlungsbedingungen räumt AIXTRON kein allgemeines Rückgaberecht, kein Skonto, keine Gutschriften oder sonstigen Verkaufsanreize ein. Die Erlöse aus Verträgen, die unterschiedliche Leistungsverpflichtungen beinhalten, wie zum Beispiel die Lieferung von Anlagen, Ersatzteilen und Wartungsleistungen, werden in dem Verhältnis auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt, von dem der Konzern ausgeht, dass es dem Betrag entspricht, zu dem der Konzern im Austausch gegen die Lieferung von Waren und Dienstleistungen berechtigt ist. Um die Erlösbeiträge für die einzelnen Leistungsverpflichtungen zu ermitteln, verwendet der Konzern eine Kombination von Methoden, darunter die Kostenaufschlagmethode sowie die anteilige Verteilung von Rabatten vom Listenpreis auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen.
Der Anteil der Erlöse, der auf die Installationsdienstleistung entfällt, wird entweder anhand des beizulegenden Zeitwerts der Installationsleistungen bestimmt oder, wenn AIXTRON feststellt, dass ein Risiko bestehen könnte, dass die wirtschaftlichen Vorteile der Installationsleistungen nicht dem Konzern zufließen könnten, gemäß dem bei Vertragsabschluss der Installation fälligen und zahlbaren Betrag bestimmt. Der beizulegende Zeitwert der Installationsleistungen entspricht dem Teil des Transaktionspreises, den der Konzern als Gegenleistung im Austausch für die Dienstleistung beim Verkauf einer solchen Anlage voraussichtlich erhalten würde.
Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen beinhalten Material- und Lohneinzelkosten sowie die damit verbundenen Gemeinkosten.
Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst. Kosten für Beta-Anlagen, die nicht die Voraussetzung für die Aktivierung als Vermögenswert erfüllen, werden unter den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ausgewiesen. Von der öffentlichen Hand (z. B. Staatszuschüsse) erhaltene Zuwendungen zur Projektfinanzierung werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, wenn die Forschungs und Entwicklungskosten entstanden und alle Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen erfüllt sind.
Zahlungen im Rahmen eines Leasingverhältnisses, bei dem der zugrunde liegende Vermögenswert nicht aktiviert wurde, werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Die für bestimmte Projekte gewährten Zuwendungen der öffentlichen Hand werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, soweit die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen angefallen sind und alle Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen erfüllt sind. Zuwendungen, die gewährt werden für die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern ohne Arbeitsleistung werden von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen, da dies die Gründe für die Gewährung des Zuschusses im Abschluss klarer darstellt.
Der Steueraufwand enthält laufende und latente Steuern. Ein latenter Steueranspruch wird in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen mit temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden kann oder zu versteuernde temporäre Differenzen existieren. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang vermindert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden kann. Die Werthaltigkeit der latenten Steuerforderungen wird mindestens einmal jährlich überprüft. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden für temporäre Differenzen zwischen Steuer- und Handelsbilanzen sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften der einbezogenen Konzernunternehmen erfasst. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag oder zukünftig geltenden Steuersätze, soweit diese bekannt sind. Auswirkungen von geänderten Steuersätzen auf latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden mit Verabschiedung der gesetzlichen Änderung erfasst.
Ein Geschäftssegment ist ein unterscheidbarer Konzernbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt und dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom obersten Entscheidungsträger („chief operating decision maker“), der bei AIXTRON durch den Vorstand repräsentiert wird, überprüft werden. Der Vorstand überprüft regelmäßig Finanzberichte auf Konzernebene. Der Konzern hat nur ein berichtspflichtiges Segment. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Segmentberichterstattung entsprechen den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, welche in diesem Abschnitt erläutert sind.
Die Kapitalflussrechnung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt. Die Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit werden nach der indirekten Methode ermittelt. Cashflows aus Steuern werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.
Im laufenden Jahr hat das Unternehmen eine Reihe von Änderungen an den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS angewandt, die für am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnende Geschäftsjahre verbindlich sind. Ihre Anwendung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die im Anhang angegeben Informationen oder die in diesem Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge.
Änderungen an IFRS 9 / IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2) |
Der Konzern hat die Änderungen erstmals im laufenden Geschäftsjahr angewendet. Die Änderungen ermöglichen es der Gesellschaft, die Auswirkungen des Übergangs von IBOR Zinssätzen zu alternativen Referenzzinssätzen zu berücksichtigen, ohne dass dadurch Auswirkungen auf die Rechnungslegung entstehen, die den Abschlussadressaten keine nützlichen Informationen liefern würden. Die Änderungen aus der Phase 2 der Reform der Referenzzinssätze hatte keine Auswirkungen auf den Konzern. |
Änderungen an IFRS 16 – auf die Coronavirus- Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (freiwillige Anwendung) |
Die Anwendung der praktischen Erleichterung bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen, die das IASB mit der Änderung zu IFRS 16 im letzten Jahr als direkte Folge der COVID-19-Pandemie räumte, wurde ausgeweitet auf verringerte Leasingzahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig waren. Das Unternehmen hat keine COVID-19-bezogenen Mietvergünstigungen erhalten, so dass diese Änderungen keinen Einfluss auf das Konzernergebnis hatten. |
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzernabschlusses waren folgende Standards bzw. Änderungen von Standards veröffentlicht, deren Anwendung jedoch noch nicht verpflichtend ist. Der Konzern hat diese Regelungen nicht vorzeitig angewendet und geht davon aus, dass die Anwendung dieser Standards und Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse in zukünftigen Perioden haben wird.
IFRS 17 | Versicherungsverträge2) |
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture3),4) |
Änderungen an IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig2),4) |
Änderungen an IFRS 3 | Verweis auf das Rahmenkonzept1) |
Änderungen an IAS 16 | Erträge vor Erreichen des betriebsbereiten Zustands1) |
Änderungen an IAS 37 | Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen1) |
Jährliche Verbesserungen der IFRS Standards | Zyklus 2018 – 20201) |
Änderungen an IAS 1 und am IFRS Leitliniendokument 2 | Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2),4) |
Änderungen an IAS 8 | Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen2),4) |
Änderungen an IAS 12 | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus iner einzigen Transaktion entstehen2),4) |
1) Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2022 beginnen.
2) Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2023 beginnen.
3) Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben.
4) Ein EU-Endorsement steht noch aus.
Gemäß den Bestimmungen des IFRS 8 erfolgt die Identifizierung der operativen Geschäftssegmente anhand von internen Berichten über Unternehmensbestandteile, welche regelmäßig vom Vorstand als dem obersten Führungsgremium im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft werden.
In den Geschäftsjahren 2020 und 2021 überprüfte der Vorstand regelmäßig konsolidierte Finanzberichte auf Ebene des Gesamtkonzerns, da zahlreiche Geschäftsaktivitäten innerhalb des Konzerns auf operativer Ebene weitestgehend integriert sind. Im Einklang mit den IFRS hat der Konzern nur ein berichtspflichtiges Segment.
Das berichtspflichtige Segment basiert auf Waren und Dienstleistungen, die für die Halbleiterindustrie bereitgestellt werden. Umsatzerlöse werden wie in Anmerkung 2 (N) beschrieben realisiert. Der Konzern bewertet die Anlagenumsätze für Anlagen-Installationsleistungen marktorientiert mit Preisen aus beobachteten Transaktionen bei allen Verträgen, die zwei Leistungseinheiten/ Leistungselemente beinhalten und die zu Umsätzen im abgelaufenen Geschäftsjahr geführt haben. Dies entspricht Stufe 2 in der Hierarchie der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts in IFRS 13. Der beizulegende Zeitwert der Installationsleistungen für diese Verträge wurde aus dem prozentual am häufigsten beobachteten Vertragspreis (Modalwert), der beim Abschluss der Leistung zahlbar ist, übernommen. Für die Berichtszeiträume 2020 und 2021 wurden 10% des Anlagenumsatzes der Installationsleistung zugeordnet. Verträge, die Anlagenumsätze mit zwei Leistungsverpflichtungen beinhalten, werden zum beizulegenden Zeitwert mit derselben Methode bewertet wie bei der Auslieferung von Gütern.
Diese verwendet den prozentual am häufigsten beobachteten Vertragswert (Modalwert), der bei Auslieferung an den Kunden zahlbar ist. Dies entspricht ebenfalls Stufe 2 in der Hierarchie der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts in IFRS 13.
in Tausend EUR | Anhang | 2021 | 2020 |
Anlagen-Umsätze | 366.512 | 223.018 | |
Ersatzteil-Umsätze | 57.599 | 41.348 | |
Service-Umsätze | 4.843 | 4.881 | |
Umsätze mit externen Kunden | 428.954 | 269.247 | |
Materialaufwand | 15 | 177.983 | 113.801 |
Auflösung von Wertberichtigungen auf Vorräte | 15 | -585 | -1.029 |
Abschreibungen auf Vorräte | 15 | 2.851 | 1.918 |
Personalaufwand | 7 | 79.285 | 66.081 |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen | 11 | 8.198 | 11.525 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 12 | 1.631 | 931 |
Sonstige Aufwendungen | 71.278 | 53.904 | |
Verluste aus Wechselkursveränderungen | 5 | 804 | 1.822 |
Sonstige betriebliche Erträge | 5 | -11.469 | -14.536 |
Segmentergebnis | 98.978 | 34.830 | |
Finanzierungserträge | 8 | 232 | 348 |
Finanzierungskosten | 8 | -279 | -104 |
Ergebnis vor Steuern | 98.931 | 35.074 |
Die Auflösung von Wertberichtigungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten und werden in Anmerkung 5 dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des berichtspflichtigen Segments sind identisch mit den in Anmerkung 2 dargestellten Methoden. Das Segmentergebnis stellt das durch das Segment erwirtschaftete Ergebnis, ohne die Zuordnung von Kapitalerträgen, Finanzierungskosten und Steueraufwendungen, dar. Das Segmentergebnis wird dem Vorstand zum Zweck der Zuordnung von Ressourcen und der Überprüfung der Ertragskraft berichtet.
Der gesamte Transaktionspreis, der den nicht oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021 zugordnet war, betrug EUR 214,6 Mio. (31. Dezember 2020: EUR 150,9 Mio.). Das Management erwartet, dass etwa 82% des Transaktionspreises, der zum Geschäftsjahresende den teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zuzuordnen ist, im Jahr 2022 als Umsatzerlöse realisiert wird. Der verbleibende Teil wird im darauffolgendenGeschäftsjahr realisiert.
in Tausend EUR | 31.12.21 | 31.12.20 |
Halbleiter-Anlagen Segmentvermögen | 361.110 | 264.884 |
Nicht zugeordnete Vermögenswerte | 379.586 | 325.542 |
Konzernvermögenswerte | 740.696 | 590.426 |
in Tausend | 31.12.21 | 31.12.20 |
Halbleiter-Anlagen Segmentschulden | 138.147 | 91.833 |
Nicht zugeordnete Schulden | 10.383 | 2.215 |
Konzernschulden | 148.530 | 94.048 |
Zum Zweck der Überwachung der Leistungsfähigkeit und der Ressourcenallokation sind alle Vermögenswerte dem berichtspflichtigen Segment zugeordnet. Ausgenommen davon sind Steuerforderungen, Liquide Mittel und andere finanzielle Vermögenswerte. Mit Ausnahme von Steuerschulden und Pensionsrückstellungen sind sämtliche Schulden dem berichtspflichtigen Segment zugeordnet.
Weitere Erläuterungen zum Sachanlagevermögen, zum Geschäfts- und Firmenwert und zu den immateriellen Vermögenswerten sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte erfolgen in den Anmerkungen 11 und 12. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte sanken in 2021 um TEUR 59.794 (2020: Erhöhung um TEUR 60.051).
Informationen über sonstige wesentliche Ertrags- und Aufwandsposten, die im Personalaufwand und in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten sind, finden sich unter den Anmerkungen 7 und 4.
Im Nachfolgenden werden die Umsatzerlöse des Konzerns aus fortgeführten Geschäftstätigkeiten mit externen Kunden und Informationen über die langfristigen Vermögenswerte, aufgeteilt nach geografischer Lage, dargestellt. Umsatzerlöse mit externen Kunden sind den jeweiligen Ländern zugeordnet, in denen die Produkte erwartungsgemäß verwendet werden.
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Asien | 299.853 | 196.973 |
Europa | 85.911 | 40.954 |
Amerika | 43.190 | 31.320 |
Summe | 428.954 | 269.247 |
Umsätze mit externen Kunden aus Deutschland, dem Geschäftssitz von AIXTRON,und anderen Ländern, die von wesentlicher Bedeutung sind, stellen sich wie folgt dar:
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Deutschland | 37.110 | 12.235 |
USA | 43.090 | 29.849 |
China | 211.820 | 153.478 |
Taiwan | 66.056 | 16.140 |
Die Umsätze in Ländern außerhalb von Deutschland belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf TEUR 391.844 und im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 257.012. Im Geschäftsjahr 2021 entfielen auf einen Kunden 12,1% des Konzernumsatzes. Mit keinem weiteren Kunden wurden mehr als 10% des Konzernumsatzes erzielt. Im Geschäftsjahr 2020 entfielen auf einen Kunden 10,4% des Konzernumsatzes und es wurde mit keinem weiteren Kunden mehr als 10% des Konzernumsatzes erzielt.
in Tausend EUR | 31.12.21 | 31.12.20 |
Asien | 1.373 | 1.124 |
Europa ohne Deutschland | 18.123 | 14.653 |
Deutschland | 118.793 | 111.810 |
USA | 10.289 | 9.735 |
Langfristige Vermögenswerte | 148.578 | 137.322 |
Die Forschungs- und Entwicklungskosten vor Abzug der erhaltenen Projektzuschüsse beliefen sich für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 auf TEUR 56.809, TEUR 58.379.
Nach Abzug der erhaltenen, nicht rückzahlbaren Projektzuschüsse beliefen sich die Nettoaufwendungen für Forschung und Entwicklung für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 auf TEUR 47.876 bzw. TEUR 50.327.
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Erhaltene Zuschüsse für Forschung und Entwicklung | 8.933 | 8.052 |
Erträge aus Vertragsauflösungen mit Kunden | 0 | 315 |
Schadensersatz | 10 | 535 |
Währungsgewinne | 1.964 | 1.027 |
Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen | 20 | 1 |
Wertaufholung von Wertminderungsaufwendungen | 0 | 2.909 |
Sonstige | 542 | 1.697 |
11.469 | 14.536 |
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Währungsgewinne | 1.964 | 1.027 |
Währungsverluste (siehe Anmerkung 6) | -804 | -1.822 |
Netto Währungsgewinne / -verluste | 1.160 | -795 |
In 2021 ergaben sich insgesamt Währungsgewinne in Höhe von TEUR 1.160 (2020:Währungsverlust TEUR 795), die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden (siehe dazu auch Anmerkung 6).
Beim Schadensersatz in 2021 in Höhe von TEUR 10 (2020: TEUR 535) handelt es sich um einen Versicherungsanspruch für Transportschäden bei der Lieferung von Produkten. In 2021 ergaben sich Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen i.H.v. TEUR 20 (2020:TEUR 1).
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Währungsverluste | 804 | 1.822 |
Verluste aus Anlagenabgängen | 103 | 52 |
Zuführung zu Wertberichtigungen auf Forderungen oder Ausbuchung von Forderungen | 0 | 12 |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 708 | 16 |
Sonstige | 159 | 39 |
1.774 | 1.941 |
Ein Nettoverlust in Höhe von TEUR 708 in 2021 ergab sich aus finanziellen Vermögenswerten, die zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (2020: TEUR 16 Verlust). Der Betrag enthält unrealisierte Verluste in Höhe von TEUR 659 (2020: TEUR 0) und realisierte Verluste in Höhe von TEUR 49 (2020: TEUR 16).
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Löhne und Gehälter | 65.966 | 56.263 |
Soziale Abgaben | 8.310 | 7.441 |
Aufwendungen aus beitragsorientierten Pensionsplänen |
1.149 | 1.248 |
Aufwendungen für aktienbasierte Vergütung |
3.860 | 1.129 |
79.285 | 66.081 |
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Zinserträge | ||
Zinserträge aus Bankguthaben | 232 | 348 |
Aus finanziellen Vermögenswerten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 232 | 348 |
Zinsaufwand | ||
Zinszahlungen für Kontokorrentkredite und Banksalden | -172 | -35 |
Zinsaufwand für Leasingverpflichtungen | -107 | -69 |
Aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten und aus finanziellen Vermögenswerten |
-279 | -104 |
Finanzergebnis | -47 | 244 |
Die folgende Aufgliederung zeigt die ergebniswirksam erfassten Ertragsteueraufwendungen und -erträge.
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Laufender Steueraufwand (+)/Steuerertrag (-) | ||
für das Geschäftsjahr | 13.810 | 3.958 |
für Vorjahre | -175 | -44 |
Summe tatsächlicher Steueraufwand | 13.635 | 3.914 |
Latenter Steueraufwand (+)/Steuerertrag (-) | ||
- aus temporären Differenzen | -37 | -96 |
- aus der Änderung von lokalen Steuersätzen | 16 | 2 |
- aus Wertaufholungen und Abschreibungen | -9.522 | -3.216 |
Summe latenter Steuerertrag | -9.543 | -3.310 |
Ertragsteueraufwand | 4.092 | 604 |
Das Ergebnis vor Ertragsteuern und die Ertragsteuern verteilen sich auf folgende Regionen:
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Ergebnis vor Steuern | ||
Deutschland | 100.981 | 26.999 |
Außerhalb Deutschlands | -2.050 | 8.075 |
Summe | 98.931 | 35.074 |
Ertragsteueraufwand (+) /-ertrag (-) | ||
Deutschland | 4.218 | -400 |
Außerhalb Deutschlands | -126 | 1.004 |
Summe | 4.092 | 604 |
Summe Der effektive Steuersatz des Konzerns unterscheidet sich vom gesetzlichen Steuersatz in Deutschland, der Ende 2021 32,80% (2020: 32,80%) beträgt und sich aus dem inländischen Körperschaftsteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer ergibt.
Die folgende Tabelle stellt die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand dar:
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Jahresergebnis vor Steuern | 98.931 | 35.074 |
Ertragsteueraufwand (Inlandssteuersatz) | 32.449 | 11.504 |
Effekt aus Steuersatzunterschieden im Ausland | -302 | -1.160 |
Nichtabzugsfähige Aufwendungen | 251 | 464 |
Nicht berücksichtigte Steueransprüche aus Verlustvorträgen | 1.685 | 173 |
Wertaufholung (-)/Wertberichtigung (+) auf latente Steueransprüche | -9.587 | -3.665 |
Aufwand aus Steuersatzänderungen | 0 | 2 |
Effekt aus der Inanspruchnahme von Verlustvorträgen | -20.661 | -5.986 |
Effekt aus permanenten Differenzen | 27 | 3 |
Sonstiges | 230 | -731 |
Ertragsteueraufwand | 4.092 | 604 |
Effektiver Steuersatz | 4,1% | 1,7% |
Zusätzlich zu dem in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Steueraufwand wurden folgende Steuerbeträge im sonstigen Ergebnis erfasst:
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Latente Steuern aus der Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen |
26 | 0 |
Summe der im sonstigen Ergebnis erfassten Ertragsteuern | 26 | 0 |
Aufgrund zu hoher bzw. zu niedriger Steuervorauszahlungen in der laufenden bzw. früheren Perioden bestehen zum 31. Dezember 2021 Forderungen aus laufenden Steuern in Höhe von TEUR 2.363 (2020: TEUR 949) bzw. Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern in Höhe von TEUR 9.729 (2020: TEUR 2.215).
in Tausend EUR | Grundstücke und Gebäude |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Anlagen im Bau |
Geleaste Grundstücke und Gebäude |
Geleaste technische und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Summe |
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|||||||
Stand am 1. Januar 2020 | 65.077 | 74.421 | 15.836 | 3.340 | 3.893 | 332 | 162.899 |
Zugänge | 59 | 2.252 | 983 | 3.371 | 353 | 830 | 7.848 |
Abgänge | 0 | 2.197 | 32 | 14 | 475 | 401 | 3.119 |
Umbuchungen | 0 | 2.107 | 321 | -2.428 | 0 | 0 | 0 |
Effekt aus Währungsumrechnung | -130 | -142 | -113 | -48 | -188 | -4 | -625 |
Stand am 31. Dezember 2020 | 65.006 | 76.441 | 16.995 | 4.221 | 3.583 | 757 | 167.003 |
Stand am 1. Januar 2021 | 65.006 | 76.441 | 16.995 | 4.221 | 3.583 | 757 | 167.003 |
Zugänge | 83 | 3.661 | 1.438 | 11.207 | 1.916 | 37 | 18.342 |
Abgänge | 281 | 1.853 | 351 | 0 | 644 | 80 | 3.209 |
Umbuchungen | 0 | 2.837 | 422 | -3.259 | 0 | 0 | 0 |
Effekt aus Währungsumrechnung |
175 | 293 | 148 | 150 | 276 | 3 | 1.045 |
Stand am 31. Dezember 2021 | 64.983 | 81.379 | 18.652 | 12.319 | 5.131 | 717 | 183.181 |
Abschreibungen | |||||||
Stand am 1. Januar 2020 | 29.301 | 55.103 | 12.752 | 8 | 966 | 230 | 98.360 |
Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres |
2.815 | 3.854 | 1.176 | 0 | 883 | 234 | 8.962 |
Wertminderung | 0 | 2.563 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.563 |
Wertaufholung | -2.909 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -2.909 |
Abgänge | 0 | 2.147 | 31 | 0 | 475 | 389 | 3.042 |
Effekt aus Währungsumrechnung |
-120 | -134 | -90 | -1 | -54 | -1 | -400 |
Stand am 31. Dezember 2020 | 29.087 | 59.239 | 13.807 | 7 | 1.320 | 74 | 103.534 |
Stand am 1. Januar 2021 | 29.087 | 59.239 | 13.807 | 7 | 1.320 | 74 | 103.534 |
Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres |
1.334 | 4.093 | 1.317 | 0 | 908 | 191 | 7.843 |
Wertminderung | 0 | 355 | 0 | 0 | 0 | 0 | 355 |
Abgänge | 282 | 1.809 | 352 | 0 | 644 | 51 | 3.138 |
Effekt aus Währungsumrechnung |
168 | 199 | 118 | 1 | 86 | 2 | 574 |
Stand am 31. Dezember 2021 | 30.307 | 62.077 | 14.890 | 8 | 1.670 | 216 | 109.168 |
Buchwerte | |||||||
zum 1. Januar 2020 | 35.776 | 19.318 | 3.084 | 3.332 | 2.927 | 102 | 64.539 |
zum 31. Dezember 2020 | 35.919 | 17.202 | 3.188 | 4.214 | 2.263 | 683 | 63.469 |
zum 1. Januar 2021 | 35.919 | 17.202 | 3.188 | 4.214 | 2.263 | 683 | 63.469 |
zum 31. Dezember 2021 | 34.676 | 19.302 | 3.762 | 12.311 | 3.461 | 501 | 74.013 |
Die planmäßigen Abschreibungen betragen TEUR 7.843 für das Geschäftsjahr 2021 und TEUR 8.962 für das Geschäftsjahr 2020.Die Nutzungsdauern und Restwerte der Vermögenswerte werden in jedem Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den IFRS überprüft. Im Geschäftsjahr 2021 kam es zu keiner wesentlichen Anpassung der Restnutzungsdauern und Restwerte der Vermögenwerte. In den Fällen, in denen es im Geschäftsjahr 2020 zu einer Anpassung der Restnutzungsdauern und Restwerte kam, führte dies zu Abschreibungen, die um TEUR 962 niedriger waren, als wenn die Nutzungsdauern und Restwerte nicht angepasst worden wären.
Im Geschäftsjahr 2021 erfasste AIXTRON für spezifische Laboranlagen, die keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hatten, einen Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 355 (2020: TEUR 2.563). In 2020 wurde die Bewertung der Produktionsstätten in Herzogenrath, Deutschland überprüft und eine Wertaufholung bei Grundstücken und Gebäuden in Höhe von TEUR 2.909 für eine der beiden Produktionsstätten vorgenommen. Es wird erwartet, dass das Gebäude weiterhin für die Produktion genutzt wird.
Die Anlagen im Bau betreffen in 2021 und 2020 im Wesentlichen selbst erstellte Laboranlagen und Anzahlungen für Laborausstattung.
Angaben zu den Leasingvermögenswerten sind in Anmerkung 27 dargestellt.
in Tausend EUR | Geschäfts- und Firmenwert |
Patente und ähnliche Rechte |
Summe |
Anschaffungs- |
|||
Stand am 1. Januar 2020 |
89.490 | 46.267 | 135.757 |
Zugänge | 0 | 1.444 | 1.444 |
Effekt aus Währungs- umrechnung |
-1.598 | -2.023 | -3.621 |
Stand am 31. Dezember 2020 |
87.892 | 45.688 | 133.580 |
Stand am 1. Januar 2021 |
87.892 | 45.688 | 133.580 |
Zugänge | 0 | 1.060 | 1.060 |
Abgänge | 0 | 1.168 | 1.168 |
Effekt aus Währungs- umrechnung |
-1.582 | -2.023 | -3.621 |
Stand am 31. Dezember 2021 |
89.474 | 47.302 | 136.776 |
Abschreibungen | |||
Stand am 1. Januar 2020 |
17.121 | 43.895 | 61.016 |
Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres |
0 | 931 | 931 |
Effekt aus Währungs-umrechnung | -206 | -2.014 | -2.220 |
Stand am 31. Dezember 2020 |
16.915 | 42.812 | 59.727 |
Stand am 1. Januar 2021 |
16.915 | 42.812 | 59.727 |
Planmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres |
0 | 1.175 | 1.175 |
Wertminderung | 0 | 456 | 456 |
Abgänge | 0 | 1.116 | 1.116 |
Effekt aus Währungs-umrechnung | 240 | 1.729 | 1.969 |
Stand am 31. Dezember 2021 |
17.155 | 45.056 | 62.211 |
Buchwerte | |||
zum 1. Januar 2020 |
72.369 | 2.372 | 74.741 |
zum 31. Dezember 2020 |
70.977 | 2.876 | 73.853 |
zum 1. Januar 2021 |
70.977 | 2.876 | 73.853 |
zum 31. Dezember 2021 |
72.319 | 2.246 | 74.565 |
Die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte werden wie folgt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
Im Geschäftsjahr 2021 erfasste AIXTRON Wertminderungen in Höhe von TEUR 456 (2020: TEUR 0). Diese betrafen ein IT-Projekt, das keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr hatte, sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögenwerte im Zusammenhang mit der Restrukturierung der APEVA-Gruppe. Weitere Angaben zur Restrukturierung werden in Anmerkung 28 gemacht. Wertaufholungen wurden in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 nicht vorgenommen.
Die in den Folgejahren erwarteten Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
in Tausend EUR | |
2022 | 1.078 |
2023 | 641 |
2024 | 386 |
2025 | 88 |
2026 | 15 |
Nach 2026 | 38 |
Die tatsächlichen Abschreibungen können von den erwarteten Abschreibungen abweichen.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 ermittelte der Konzern den erzielbaren Betrag des Geschäfts- und Firmenwerts und kam zu dem Ergebnis, dass keine Wertminderung zu erfassen ist (2020: TEUR 0).
Die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der der Firmenwert zugeordnet wurde, war zum Ende des Geschäftsjahres 2021 das Geschäftssegment Halbleiterprodukte des AIXTRON-Konzerns.Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Da der Konzern nur eine zahlungsmittelgenerierende Einheit hat, wurde die Marktkapitalisierung der AIXTRON SE abzüglich der Veräußerungskosten und zuzüglich eines Aufschlags für die Beherrschung der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes herangezogen. Hierbei handelt es sich um Stufe 2 der Hierarchie der Bewertungstechniken für den beizulegenden Zeitwert in IFRS 13.
Zum 31. Dezember 2021 beträgt die Marktkapitalisierung von AIXTRON SE EUR 2.005,2 Millionen, berechnet auf der Basis eines Aktienkurses von Euro 17,87 und 112.207.915 ausgegebenen Aktien (exklusive eigener Anteile). Es wurden Kosten in Höhe von 1,5% für eine gewöhnliche Verkaufstransaktion angesetzt. Im Rahmen einer Unternehmensakquisition fällt ein Zuschlag für die Beherrschung an, der üblicherweise zwischen 20% und 40% beträgt. Im Wertminderungstest des Geschäftsjahres wurde für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts ein Beherrschungszuschlag in Höhe von 20% zur Marktkapitalisierung aufgeschlagen. Die Marktkapitalisierung wurde vor dem Vergleich mit dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um die Nettoverschuldung und die Steuern angepasst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt den Buchwert. Infolgedessen ist keine Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwerts vorzunehmen.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem erzielbaren Betrag und übersteigt den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um 797% (2020: 803%).
Eine Sensitivitätsanalyse der Überprüfung von Wertminderungen ohne Berücksichtigung des Aufschlages für die Beherrschung zeigt, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gleich dem erzielbaren Betrag wäre, wenn die Marktkapitalisierung von AIXTRON um 70,0% (2020: 68,4%) auf EUR 601,2 Millionen (2020: EUR 503,9 Millionen) fallen sollte.
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Langfristige Einlagen mit einer Laufzeit über 12 Monate | 0 | 60.000 |
Andere sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 703 | 497 |
Summe | 703 | 60.497 |
Bei den langfristigen Einlagen handelt es sich um Geldanlagen bei Banken. Die anderen sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kautionen für Gebäude. Die Einlagen in 2020 waren bei einer Bank mit einer guten Bonität innerhalb der Europäischen Union angelegt und das Unternehmen erwartete keine Kreditverluste in Bezug auf diese Einlagen. Die Einlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die bilanzierten latenten Steuerforderungen und -schulden sind den folgenden Positionen zuzuordnen:
Die Bildung von aktiven latenten Steuern erfolgt auf der Ebene einzelner Konzerngesellschaften, in denen im Geschäftsjahr 2021 oder im vorangegangenen Geschäftsjahr ein Verlust erzielt wurde, nur insoweit, als die Inanspruchnahme in zukünftigen Perioden wahrscheinlich ist. Als Nachweis für die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme werden Planungsrechnungen sowie die aktuelle Geschäftsentwicklung der relevanten Gesellschaften in Erwägung gezogen. Im Geschäftsjahr 2021 waren latente Steuerforderungen in Höhe von TEUR 427 (2020: TEUR 453) bilanziert, die auf Gesellschaften entfielen, die im Geschäftsjahr 2021 oder im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Verlust auswiesen.
Darüber hinaus waren zum 31. Dezember 2021 latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 99.429 (2020: TEUR 144.190) und auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 9.956 (2020: TEUR 7.765) unberücksichtigt.
Von den unberücksichtigten Verlustvorträgen sind TEUR 90.694 unverfallbar (2020: TEUR 141.535), TEUR 0 verfallen bis 2026 (2020: TEUR 0 bis 2025) und TEUR 8.735 verfallen nach 2026 (2020: TEUR 10.420 nach 2025).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der latenten Steuerforderungen und -schulden während des Geschäftsjahres:
Die erfolgswirksam erfassten Wertaufholungen der Geschäftsjahre 2021 und 2020 betreffen im Wesentlichen Vorräte, die zuvor auf ihren Nettoveräußerungserlös abgeschrieben wurden und die in späteren Perioden verkauft wurden.
Der Posten Kundenspezifische unfertige Leistungen bezieht sich auf Arbeiten, die beim Kunden vor Ort durchgeführt werden und beinhaltet typischerweise Leistungen wie die Installation neuer Anlagen oder die Erweiterung (Upgrade) von bestehenden Anlagen. Unterjährige Bewegungen in den Vertragssalden ergeben sich aufgrund üblicher Veränderungen im Grad der Fertigstellung der individuellen Verträge. Die Fertigstellung der Installation stellt in den meisten Fällen die letzte Leistungseinheit eines Kundenvertrags dar, nach der üblicherweise die Restzahlung des Kunden fällig wird.
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 77.383 | 38.598 |
Vertragsvermögenswerte | 3.579 | 2.732 |
Wertberichtigungen | 0 | -26 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - netto | 80.962 | 41.304 |
Aktive Rechnungsabgrenzung | 1.536 | 964 |
Erstattung von Forschungs- und Entwicklungskosten | 1.318 | 2.088 |
Geleistete Anzahlungen an Lieferanten | 1.196 | 1.210 |
Umsatzsteuererstattungsansprüche | 5.534 | 1.665 |
Sonstige Forderungen | 654 | 1.244 |
Summe sonstige Vermögenswerte | 10.238 | 7.171 |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte | 91.200 | 48.475 |
Die Zuführung zu den Wertberichtigungen auf Forderungen wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen; die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt:
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Wertberichtigungen zum 1. Januar | 26 | 124 |
Währungsdifferenzen | 0 | -2 |
Realisierte Verluste aus Wertminderungen | 0 | 12 |
Inanspruchnahme | -5 | -108 |
Wertaufholungen | -21 | 0 |
Wertberichtigungen zum 31. Dezember | 0 | 26 |
Altersstruktur von überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen:
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
1 - 90 Tage überfällig | 2.510 | 3.756 |
Mehr als 90 Tage überfällig | 134 | 355 |
Aufgrund der weltweiten geografischen Streuung ist das Kreditrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen diversifiziert. Der Konzern verlangt generell keine Sicherheiten für finanzielle Vermögenswerte. Jedoch werden, wie im Handel mit Investitionsgütern üblich, beim Verkauf von Anlagen in der Regel unwiderrufliche Akkreditive und Anzahlungen eingefordert, um das Kreditrisiko zu verringern.
In 2021 entfielen zum Bilanzstichtag auf drei Kunden 28%, 12% und 12% des Gesamtbetrags der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es entfielen in 2020 auf drei Kunden 16%, 11% bzw. 10% der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bei der Ermittlung des Konzentrationsrisikos werden verschiedene Handelspartner zusammengefasst, wenn es sich dabei um zusammenhängende Unternehmen handelt.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Stichtag überfällige Forderungen, für die keine Risikovorsorge getroffen wurde, in Höhe von TEUR 2.644 (2020: TEUR 4.111) enthalten. Obwohl die jeweiligen Forderungssalden nicht gesichert sind, sind nach Einschätzung von AIXTRON diese Beträge im vollen Umfang einbringlich, da keine wesentliche Verschlechterung der Kreditfähigkeit eingetreten ist.
Der Konzern bemisst die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand der über die Laufzeit erwarteten Kreditausfälle. Basierend auf Erfahrungswerten verwendet die Gesellschaft eine über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallquote in Höhe von 0%, angepasst um kundenspezifische Faktoren, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen sowie eine Einschätzung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung dieser Bedingungen am Bilanzstichtag.
Bei der Bestimmung von möglicherweise wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten berücksichtigt der Konzern die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit auf der Grundlage von Überfälligkeiten bestimmter Forderungen. Weiterhin wird eine Beurteilung der Fähigkeit aller Vertragspartner, ihren Verpflichtungen nachzukommen, vorgenommen.
Im aktuellen Geschäftsjahr umfassen die sonstigen finanziellen Vermögenswerte Investitionen in Fonds und Festgeldanlagen bei Banken mit einer Laufzeit weniger als 12 Monaten. In 2020 handelte es sich bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten um Investitionen in Fonds.
Die Zusammensetzung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und die Analyse der Laufzeiten von Festgeldern zum 31. Dezember 2021 und 2020 stellen sich wie folgt dar:
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
141.625 | 62.422 |
Festgelder mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten | 60.000 | 0 |
201.625 | 62.422 |
Der beizulegende Zeitwert der Investitionen in Fonds wird anhand eines Marktpreises ermittelt, der der Hierarchiestufe 1 entspricht.
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Kassenbestand | 2 | 3 |
Guthaben bei Kreditinstituten | 150.861 | 187.256 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 150.863 | 187.259 |
Liquide Mittel beinhalten kurzfristige Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von 3 Monaten oder weniger bei Vertragsabschluss. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Guthaben bei Kreditinstituten waren weder zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres noch des Vorjahres als Sicherheit hinterlegt.
in EUR | 2021 | 2020 |
Stand am 1. Januar | 112.927.320 | 112.927.320 |
Kapitalerhöhung | 364.700 | 0 |
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital (inklusive eigener Anteile) am 31. Dezember | 113.292.020 | 112.927.320 |
Abzüglich der eigenen Anteile | -1.084.105 | -1.084.105 |
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital nach IFRS am 31. Dezember | -1.084.105 | 111.843.215 |
Das Grundkapital der AIXTRON SE setzt sich ausschließlich aus nennwertlosen Stückaktien zusammen und war sowohl im Geschäfts- als auch im Vorjahr vollständig eingezahlt. Jede Stückaktie entspricht einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital.
Die genehmigten Anteile beliefen sich inklusive Grundkapital, genehmigtem und bedingtem Kapital auf EUR 201.284.934 (2020: EUR 201.284.934).
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Aufgelder aus Kapitalerhöhungen sowie den kumulierten Personalaufwand aus Aktienoptionsprogrammen und aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 364.700 neue Aktien durch die Ausübung von Aktienoptionen im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine neuen Aktien ausgegeben. In 2021 wurden keine eigenen Aktien im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungsprogramms übertragen (2020: 3.200 Aktien).
Im Mai 2021 wurde eine Dividende in Höhe von TEUR 12.303 an die Aktionäre der AIXTRON SE ausgeschüttet (2020: TEUR 0).
Das in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals dargestellte Kapital entspricht dem durch den Konzern gemanagten Kapital. Der Konzern betrachtet die Kapitalausstattung als angemessen.
Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Erträge und Aufwendungen sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Der Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung umfasst alle Differenzen aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Erträge aus der Umbewertung von leistungsorientierten Plänen in Höhe von TEUR 112 im sonstigen Ergebnis erfasst (2020: Aufwand von TEUR 21).
Zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Berichtzeitraums in Umlauf befindlichen Stammaktien zugrunde gelegt.
Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien sowie der Stammaktien miteventuellem Verwässerungseffekt aus der Ausübung von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms.
0 | 2021 | 2020 |
Ergebnis je Aktie | ||
Jahresüberschuss, der den Gesellschaftern der AIXTRON SE zurechenbar ist, in TEUR |
95.660 | 34.879 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zum Zweck der Berechnung des Ergebnisses je Aktie |
112.056.282 | 111.840.146 |
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in (EUR) | 0,85 | 0,31 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie Jahresüberschuss, der den Gesellschaftern der AIXTRON SE zurechenbar ist, in TEUR |
95.660 | 34.879 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zum Zweck der Berechnung des Ergebnisses je Aktie |
112.056.282 | 111.840.146 |
Verwässerungseffekt von Aktienoptionen | 48.041 | 47.015 |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zum Zweck der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (verwässert) |
112.104.323 | 111.887.161 |
Verwässertes Ergebnis je Aktie in (EUR) | 0,85 | 0,31 |
In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 bestanden keine Aktienoptionen, die dem Effekt der Verwässerung entgegenwirken würden.
Im Geschäftsjahr als Ausschüttung an die Gesellschafter erfasste Beträge und die vorgeschlagene Dividende für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr werden in der nachstehenden Tabelle erfasst:
In Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Dividendenzahlung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr: 11 Cent pro Aktie (2019: 0 Cent pro Aktie) |
12.303 | 0 |
Vorgeschlagene Dividende für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr: 30 Cent pro Aktie (2020: 11 Cent pro Aktie) |
33.662 | 12.303 |
Der Konzern gewährt berechtigten Arbeitnehmern Zuschüsse zu Altersvorsorgemaßnahmen im Rahmen von verschiedenen beitragsorientierten Pensionsplänen. Im Geschäftsjahr 2021 belief sich der Aufwand aus Beitragszahlungen im Rahmen von beitragsorientierten Plänen auf TEUR 1.149 (2020: TEUR 1.248).
Zusätzlich zu diesen Altersvorsorgemaßnahmen ist der Konzern in den meisten Ländern, in denen er tätig ist, verpflichtet, Beiträge in staatliche Rentenversicherungssysteme zu leisten. Dabei ist ein bestimmter Prozentsatz der Lohn- und Gehaltskosten als Beitrag zu zahlen. Die Verpflichtung des Konzerns besteht allein in der Zahlung der Beiträge.
Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne in Höhe von TEUR 200 (2020: TEUR 300) sind unter den sonstigen langfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
Der Konzern verfügt über verschiedene Aktienoptionsprogramme, nach denen Stammaktien an Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter des AIXTRON Konzerns ausgegeben werden können. Das Vorstandsvergütungssystem der AIXTRON SE beinhaltet zudem langfristig orientierte variable Vergütungsbestandteile (Long Term Incentive - LTI), die vollständig in Aktien gewährt werden.
Der beizulegende Zeitwert von Personalleistungen wird mit dem Zeitwert der im Gegenzug für die erbrachte Leistung gewährten Aktienoptionen bzw. Eigenkapitalinstrumente bewertet, welche anhand von mathematischen Bewertungsmodellen ermittelt werden.
Der Zeitwert der Aktienoptionen wurde anhand eines mathematischen Modells ermittelt.
In den Geschäftsjahren 2021 und 2020 wurden keine neuen Aktienoptionsprogramme aufgelegt. Die bestehenden Programme waren in den Berichtsjahren 2021 und 2020 nicht mehr aufwandsrelevant.
Im Mai 2007 wurden 3.919.374 Aktienoptionen zum Ankauf von Stammaktien ausgegeben. Die Hälfte der zugeteilten Aktienoptionen kann dabei nach einer Wartezeit von mindestens zwei Jahren ausgeübt werden, weitere 25% nach mindestens drei Jahren und die verbleibenden 25% nach mindestens vier Jahren. Die Optionen verfallen zehn Jahre nach Gewährung. Gemäß den Bedingungen des Programms von 2007 werden die Optionen zu einem Preis in Höhe des durchschnittlichen Schlusskurses der letzten 20 Handelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Gewährungstag zuzüglich 20% gewährt. Zum 31. Dezember 2021 waren aus diesem Programm keine Optionen mehr im Umlauf.
Im Mai 2012 wurden Aktienoptionen zum Ankauf von Stammaktien ausgegeben. Die zugeteilten Aktienoptionen können dabei nach einer Wartezeit von mindestens vier Jahren ausgeübt werden. Die Optionen verfallen zehn Jahre nach Gewährung. Gemäß den Bedingungen des Programms von 2012 werden die Optionen zu einem Preis in Höhe des durchschnittlichen Schlusskurses der letzten 20 Handelstage an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Gewährungstag zuzüglich 30% gewährt. Insgesamt waren am 31. Dezember 2021 182.500 Optionen für den Kauf von ebenso vielen Stammaktien im Rahmen dieses Programms im Umlauf.
Die langfristig orientierte, erfolgsabhängige variable Vergütung (LTI) für Vorstandsmitglieder von AIXTRON bestimmt sich der Höhe nach anhand der am Ende einer 3-jährigen Referenzperiode erzielten Erfolge des AIXTRON-Konzerns und wird vollständig in AIXTRON-Aktien gewährt. Über diese Aktien können die Vorstandsmitglieder nach einer vierjährigen Sperrfirst, gerechnet ab Beginn der Referenzperiode, verfügen. Die langfristigen Ziele werden vor Beginn der Referenzperiode durch den Aufsichtsrat festgelegt. Dabei werden zu diesem Zeitpunkt jedem Vorstandsmitglied verfallbare Aktienzusagen im Wert des Ziel-LTI als Prozentsatz des genehmigten Budgets für das kommende Geschäftsjahr zugeteilt. Die Anzahl der verfallbaren Aktienzusagen errechnet sich dabei aus dem Durchschnitt der Schlusskurse an allen Börsen-Handelstagen im letzten Quartal des Vorjahres.
Die Zielerreichung wird an den Kennziffern Konzernjahresüberschuss, Total Shareholder Return, kurz TSR, sowie an Nachhaltigkeitszielen gemessen. Dabei beträgt die relative Gewichtung 50% für den Konzernjahresüberschuss, 40% für den TSR und 10% für Nachhaltigkeitsziele. In der ersten Aufsichtsratssitzung nach Ablauf der Referenzperiode (nach 3 Jahren) wird für jedes Vorstandsmitglied die tatsächliche Zielerreichung des LTI für die Referenzperiode vom Aufsichtsrat festgestellt. Dann werden die verfallbaren Aktienzusagen – je nach Zielerreichung – in unverfallbare Aktienzusagen gewandelt oder verfallen teilweise. Die maximale Anzahl von unverfallbaren Aktienzusagen im Rahmen des LTI ist dabei auf 250% der zu Beginn der Referenzperiode verfallbar zugesagten Aktien begrenzt.
Nach Ablauf der vierjährigen Sperrfrist werden die Aktien an das Vorstandsmitglied übertragen.
Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird über den Erdienungszeitraum als Aufwand erfasst und eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Aktien wird auf der Grundlage eines mathematischen Modells unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen, zu denen die Aktien gewährt werden, bewertet. Die Kennziffer TSR fließt als Markbedingung in die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts am Bewertungsstichtag ein. Bei den anderen nicht marktbasierten Ausübungsbedingungen überprüft der Konzern während des Erdienungszeitraums seine Schätzung bezüglich der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente. Änderungen der ursprünglichen Schätzungen werden, sofern vorhanden, erfolgswirksam erfasst und eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital vorgenommen.
In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Parameter des Bewertungsmodells (Monte- Carlo Simulation) zur langfristigen variablen Vergütung des Vorstandes (LTI) für die LTI Tranche 2021 und 2020 dargestellt:
Für das Geschäftsjahr 2021 und 2020 bestanden jeweils zwei Gewährungstage, aufgrund eines späteren Eintrittzeitpunkts eines Vorstands. Annahmen zur Volatilität und Korrelation zwischen der AIXTRON-Aktie und der Vergleichsgruppe wurden auf Basis historischer Kursentwicklungen bestimmt.
Im Rahmen der LTI Tranche 2021 wurden am Tag der Gewährung 177.930 verfallbare Aktienzusagen mit einem gewichteten Durchschnitt der beizulegenden Zeitwerte von 15,54 EUR pro Zusage gewährt (LTI Tranche 2020: 26.474 verfallbare Aktienzusagen mit einem gewichteten Durchschnitt der beizulegenden Zeitwerte von 11,82 EUR pro Zusage). Zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2023 werden die verfallbaren Aktienzusagen der LTI Tranche aus 2021 bzw. 2020 in unverfallbare Aktienzusagen gewandelt oder verfallen teilweise.
Im Geschäftsjahr 2021 ergab sich ein Personalaufwand aus allen anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Höhe von TEUR 3.860 (2020: TEUR 1.129).
Der Personalaufwand aus aktienbasierter Vergütung enthält den Anteil der langfristigen variablen Vorstandsvergütung, der in Aktien ausgezahlt wird (siehe Anmerkung 31).
Entwicklung und Zusammensetzung der Rückstellungen:
in Tausend EUR |
01. 01. 2021 |
Wechsel- kurs |
In-anspruch-nahme | Auf-lös-ung | Zu-führ-ung | 31. 12. 2021 |
kurz-fristig | lang-fristig |
Personal | 7.003 | 201 | 6.324 | 179 | 13.829 | 14.530 | 14.362 | 168 |
Gewähr-leist- ungen |
7.714 | 22 | 5.038 | 0 | 6.650 | 9.348 | 5.400 | 3.948 |
Droh- verlust |
46 | 2 | 7 | 0 | 0 | 41 | 41 | 0 |
Sonstige | 5.404 | 81 | 3.780 | 122 | 6.290 | 7.873 | 7.468 | 405 |
Summe | 20.167 | 306 | 15.149 | 301 | 26.769 | 31.792 | 27.271 | 4.521 |
Die Personalrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaub, Gehaltskosten, Abfindungen und sonstige variable Gehaltsbestandteile als finanzielle Verbindlichkeiten.
Die Drohverlustrückstellungen beinhalten Rückstellungen im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung den zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen des Vertrages übertreffen. Dies betrifft im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen von Materialen, die über dem prognostizierten zukünftigen Bedarf liegen.
Unter den Gewährleistungen werden die während der normalen Gewährleistungsfrist geschätzten, unvermeidbaren Kosten für Lieferung von Ersatzteilen und Serviceleistungen erfasst.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die geschätzten Aufwendungen für empfangene Dienstleistungen. In diesem Posten sind zudem die Pensionsrückstellungen enthalten. Es wird erwartet, dass sowohl zum 31. Dezember 2021 als auch zum 31. Dezember 2020 die kurzfristigen Rückstellungen innerhalb eines Jahres und die langfristigen Rückstellungen (exklusive der Pensionsrückstellungen) im Wesentlichen innerhalb des zweiten Jahres nach dem jeweiligen Bilanzstichtag in Anspruch genommen werden.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 19.585 | 10.846 |
Sonstige Verbindlichkeiten aus Zuschüssen | 3.629 | 4.819 |
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 979 | 734 |
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung | 1.070 | 1.004 |
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer | 305 | 204 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 450 | 618 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 6.433 | 7.379 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 26.018 | 18.225 |
Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht annähernd ihrem Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zuschüssen, Steuern und sonstige Verbindlichkeiten haben in der Regel ein Zahlungsziel von 90 Tagen nach Eingang der betreffenden Ware oder Erhalt der Dienstleistung.
Die Personalrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaub, Gehaltskosten, Abfindungen und sonstige variable Gehaltsbestandteile als finanzielle Verbindlichkeiten.
Die Drohverlustrückstellungen beinhalten Rückstellungen im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung den zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen des Vertrages übertreffen. Dies betrifft im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen von Materialen, die über dem prognostizierten zukünftigen Bedarf liegen.
Unter den Gewährleistungen werden die während der normalen Gewährleistungsfrist geschätzten, unvermeidbaren Kosten für Lieferung von Ersatzteilen und Serviceleistungen erfasst.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die geschätzten Aufwendungen für empfangene Dienstleistungen. In diesem Posten sind zudem die Pensionsrückstellungen enthalten. Es wird erwartet, dass sowohl zum 31. Dezember 2021 als auch zum 31. Dezember 2020 die kurzfristigen Rückstellungen innerhalb eines Jahres und die langfristigen Rückstellungen (exklusive der Pensionsrückstellungen) im Wesentlichen innerhalb des zweiten Jahres nach dem jeweiligen Bilanzstichtag in Anspruch genommen werden.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
in Tausend EUR | 2021 | 2020 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 19.585 | 10.846 |
Sonstige Verbindlichkeiten aus Zuschüssen | 3.629 | 4.819 |
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 979 | 734 |
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung | 1.070 | 1.004 |
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer | 305 | 204 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 450 | 618 |
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 6.433 | 7.379 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 26.018 | 18.225 |
Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht annähernd ihrem Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zuschüssen, Steuern und sonstige Verbindlichkeiten haben in der Regel ein Zahlungsziel von 90 Tagen nach Eingang der betreffenden Ware oder Erhalt der Dienstleistung.
Näheres zu den wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden, die als Bewertungsgrundlagen zur Erstellung des Konzernabschlusses angewandt wurden und die sonstigen Rechnungslegungsgrundsätze, die relevant für das Verständnis des Abschlusses sind, sind aus Anmerkung 2 ersichtlich.
Der Konzern versucht, die Effekte aus allen Risiken, die aufgrund von finanziellen Transaktionen auftreten könnten, zu minimieren. Wichtigste Aspekte sind dabei die Aufdeckung der Liquiditäts-, Kredit-, Zins- und Währungsrisiken, die sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Konzerns ergeben können.
Das zentrale Management des AIXTRON-Konzerns koordiniert den Zugang zu nationalen und internationalen Finanzinstitutionen. Darüber hinaus überwacht und verwaltet es mittels interner Risikoberichte die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Das Berichtswesen analysiert die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß der jeweiligen Risiken. Diese Risiken umfassen alle Aspekte des Unternehmens, einschließlich der finanziellen Risiken. Das Risikomanagement-System entspricht den Empfehlungen zur Unternehmensführung, wie sie im Deutschen Corporate Governance Kodex spezifiziert sind.
Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seinen bestehenden oder zukünftigen Verpflichtungen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von flüssigen Mitteln nachzukommen. Die Steuerung von Liquiditätsrisiken ist eine der zentralen Aufgaben der AIXTRON SE. Auf der Grundlage einer regelmäßigen Finanz- und Liquiditätsplanung werden die Zahlungsfähigkeit und die damit verbundene Flexibilität des Konzerns jederzeit sichergestellt.
Zum 31. Dezember 2021 hatte der Konzern keine Bankverbindlichkeiten (2020: TEUR 0). Finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 26.018 (2020: TEUR 18.225) bestanden aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten, die alle innerhalb eines Jahres fällig sind. Diese sind zusammen mit einer Analyse der Laufzeiten aus Anmerkung 24 ersichtlich. Die langfristigen Verbindlichkeiten bestehen aus Leasingverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten. Eine Aufstellung nach Fristigkeiten der langfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.052 (2020: TEUR 2.245) ist in Anmerkung 27 beschrieben. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 244 (2020: TEUR 372) haben eine Fälligkeit von länger als einem Jahr.
Zum 31. Dezember 2021 hielt der Konzern TEUR 352.694 an Bankeinlagen und Finanzinvestitionen (2020: TEUR 309.681), wie sie in den Anmerkungen 13, 17 und 18 beschrieben werden.
Finanzielle Vermögenswerte, die einem allgemeinen Bonitätsrisiko ausgesetzt sind, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankeinlagen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte in Form von Finanzinvestitionen.
Der Konzern hält seine Bankeinlagen und Finanzinvestitionen bei Finanzinstituten mit einer guten Bonität. Das zentrale Management des Konzerns führt eine Risikoeinschätzung für jedes Finanzinstitut durch, mit dem Geschäftsbeziehungen unterhalten werden und setzt auf dieser Grundlage Kreditlinien bei den einzelnen Finanzinstituten fest. Zur Minimierung des Ausfallrisikos und Steuerung von Risikokonzentrationen werden diese Kreditlinien von Zeit zu Zeit einer Prüfung unterzogen.
Das maximale Engagement des Konzerns im Hinblick auf das Kreditrisiko ist der Gesamtbetrag der Forderungen, Finanzanlagen und Bankeinlagen, wie sie in den Anmerkungen 13, 16, 17 und 18 beschrieben werden.
Forderungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, können wie in Anmerkung 25 beschrieben, maximal bis zu ihrem beizulegenden Zeitwert auf das Kreditrisiko angerechnet werden. Es werden keine Derivate oder ähnliche Instrumente zur Reduzierung des Kreditrisikos eingesetzt und es hat keine einfache oder kumulative Veränderung des beizulegenden Zeitwertes im Geschäftsjahr gegeben, die dem Kreditrisiko zurechenbar wäre.
Durch seine Geschäftsaktivitäten ist der Konzern Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Zinsänderungsrisiken sind als nicht wesentlich einzustufen, da der Konzern nur in geringer Höhe Zinserträge erwirtschaftet. Der Konzern verwendet keine derivativen Finanzinstrumente, um Zinsrisiken zu steuern. Termingelder werden bei den Banken des Unternehmens zu den üblichen Marktzinssätzen abgeschlossen, die bei der Anlage der Mittel für den jeweiligen Zeitraum und die Währung gültig sind. Die Finanzinvestitionen des Konzerns erfolgen in Fonds mit Sitz in der Europäischen Union und sind den Marktwertänderungen dieser Fonds ausgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich in der Einschätzung, Bewertung und Steuerung von Marktrisiken keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Zur Absicherung des Wechselkursrisikos verwendet der Konzern möglicherweise verschiedene Arten von derivativen Finanzinstrumenten. Dies umfasst auch Devisentermingeschäfte zur Absicherung des Wechselkursrisikos aus dem Export von Anlagen. Die wesentlichen Risiken für den Konzern ergeben sich aus Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar, Britische Pfund, Chinesischen Renminbi und Euro.
Die Buchwerte der zum Stichtag in Fremdwährung ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Wechselkursrisiken werden regelmäßig überprüft und vom Konzern durch Sensitivitätsanalysen überwacht.
Der Konzern ist durch seine weltweiten Aktivitäten hauptsächlich dem Wechselkursrisiko durch US-Dollar, Britische Pfund und Chinesische Renminbi ausgesetzt.
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Unternehmens für den Fall einer 10%igen Wertänderung des Euros gegenüber dem US-Dollar. Eine positive Zahl weist auf einen Anstieg des Jahresergebnisses und des Eigenkapitals, eine negative Zahl auf einen Rückgang des Jahresergebnisses und des Eigenkapitals hin.
Die Sensitivitätsanalyse repräsentiert ausschließlich das Wechselkursrisiko zum Bilanzstichtag. Sie ermittelt sich aus einer 10%igen Neubewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche zum 31. Dezember auf US-Dollar, Britische Pfund oder Chinesische Renminbi lauten. Die Sensitivitätsanalyse beschreibt den Effekt, der sich aus einer 10%igen Abweichung des am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurses ergibt. Sie gibt nicht den Effekt einer nachhaltigen 10%igen Veränderung der Wechselkurse über das gesamte Geschäftsjahr wieder.
Liquide Mittel, Kredite und Forderungen und bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen in Geschäftsjahr 2021 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. Vertragsvermögenswerte fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9.
Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, entspricht der beizulegende Zeitwert dem Buchwert.
Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Kundenanzahlungen entstehen, wenn eine Anzahlung vertraglich vereinbart wurde und diese Anzahlung, typischerweise zu Beginn des Vertrags, vom Kunden geleistet wird oder sie einen unbedingten, fälligen Zahlungsanspruch darstellt. Üblicherweise werden bis zu 50% des Vertragswerts als Anzahlung vereinbart.
AIXTRON erfasst die Verbindlichkeit und eliminiert diese in dem Maße wie Umsatzerlöse realisiert werden, bis die Verbindlichkeit vollständig erloschen ist. Bewegungen in den Vertragssalden für erhaltene Anzahlungen spiegeln die Veränderungen der offenen Kundenaufträge wider.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 40.278 realisiert, die aus zum Ende 2020 bestehenden Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen in Höhevon TEUR 50.824 resultieren. In 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 45.341 realisiert, die aus zum Ende 2019 bestehenden Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 51.051 resultieren. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Umsätze aus Leistungsverpflichtungen erfasst, die in Vorjahren erfüllt wurden.
Die undiskontierten Leasingverbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
Anmerkung 11 enthält die von IFRS 16 geforderten Angaben zu den Abschreibungen für Leasingvermögenswerte nach den zugrunde liegenden Anlagenklassen, den Zugängen zu Leasingvermögenswerten und dem Buchwert der Leasingvermögenswerte am Ende der Berichtsperiode.
AIXTRON hat IFRS 16.6 bei der Bilanzierung von kurzfristigen Leasingverträgen und geringwertigen Leasingverträgen angewandt und die Aufwendungen auf linearer Basis verbucht.Ein ähnlicher Bestand an kurzfristigen Leasingverträgen besteht zum Berichtszeitpunkt.
Der Konzern mietet bestimmte Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge im Rahmen verschiedener Leasing-Vereinbarungen. Für den wesentlichen Teil der Leasingvereinbarungen über Gebäude bestehen Mietverlängerungsoptionen seitens des Konzerns. Die Leasingvereinbarungen haben in der Regel eine Laufzeit zwischen einem und zehn Jahren. In keinem der Leasingverhältnisse sind bedingte Mietzahlungen vorgesehen.
Im zweiten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die OLED Aktivitäten des Konzerns zunächst restrukturiert und auf den chinesischen Markt ausgerichtet. Im Zuge dessen wurde die Belegschaft der APEVA Co. Ltd in Korea und der APEVA SE in Deutschland reduziert. Dafür wurden im ersten Halbjahr 2021 Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.233 im Wesentlichen für Abfindungen und sonstige personalbezogene Aufwendungen erfasst.
Da sich auch auf diesem Markt die Kunden noch schneller als ursprünglich erwartet für Micro LED als technologische Basis für die Entwicklung der nächsten Generation von Displays entscheiden, haben die Gesellschafter von APEVA beschlossen, nicht weiter in APEVA zu investieren und die APEVA-Gruppe abzuwickeln.
Aufgrund dieser Entwicklung wurden im vierten Quartal 2021 zusätzliche Aufwendungen für Wertminderungen und sonstige Kosten für die weitere Abwicklung in Höhe von insgesamt TEUR 655 erfasst.
Die Aufwendungen entfielen auf die folgenden Bereiche:
Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ist der Konzern gelegentlich Partei in Rechtsstreitigkeiten oder kann mit Klagen bedroht werden. Der Vorstand analysiert diese Sachverhalte regelmäßig unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten einer Abwendung und der Abdeckung möglicher Schäden durch Versicherungen und bildet, wenn nötig, angemessene Rückstellungen. Es wird nicht erwartet, dass derartige Sachverhalte einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage haben werden.
Zu den nahestehenden Personen des Konzerns gehören die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder sowie ihre nahen Angehörigen.
Die Angaben zur Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
Die Angabe der aktienbasierten Vergütung bezieht sich auf den beizulegenden Zeitwert von Aktienoptionen zum Tag der Gewährung sowie die in Aktien zu vergütenden Tantiemeanteile für das Geschäftsjahr.
Zur Individualisierung sowie zu weiteren Details der Bezüge von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.
Die AIXTRONSE übt einen beherrschenden Einfluss auf folgende Tochtergesellschaften aus:
Alle Unternehmen des Konzerns sind in der Lieferung von Ausrüstung für die Halbleiterindustrie tätig oder Entwicklungseinrichtungen. Die Entwicklung und Fertigung der Maschinen erfolgt an den Standorten in Deutschland und England. Service und Vertrieb wird an allen Standorten angeboten.
Es liegen keine Erkenntnisse über wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor, die zu einer anderen Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen würden.
Das im Konzernabschluss als Aufwand erfasste Abschlussprüferhonorar für die weltweit beauftragten Gesellschaften des Deloitte-Netzwerks beträgt:
Davon entfallen auf den Konzernabschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf TEUR 447 für die Abschlussprüfung (2020: TEUR 399), TEUR 101 für sonstige Bestätigungsleistungen (2020: TEUR 31), TEUR 4 für Steuerberatungsleistungen (2020: TEUR 41) und TEUR 0 für sonstige Leistungen (2020: TEUR 2).
Die Honorare für sonstige Bestätigungsleistungen enthalten Honorare für Prüfungen nach EEG, KWKG und den nichtfinanziellen Konzernbericht.
Der durchschnittliche Personalbestand entwickelte sich wie folgt:
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 folgende Vorstandsmitglieder:
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses ist es erforderlich, dass durch das Management Schätzungen vorgenommen sowie Annahmen getroffen werden, wodurch die Höhe der berichteten Beträge und die diesbezüglichen Anhangsangaben beeinflusst werden. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Ermessensausübungen des Vorstands im Rahmen der Anwendung der IFRS haben bedeutenden Einfluss auf die nachfolgend beschriebenen Rechnungslegungssachverhalte, die einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss haben.
Die Umsatzrealisierung für die meisten Anlagenlieferungen an Kunden erfolgt im Allgemeinen in zwei Schritten. Ein Teil des Umsatzes wird dabei mit Lieferung der Anlage, der andere Teil nach der Installation und Kundenabnahme vor Ort realisiert (siehe Anmerkung 2 (N)). Auf der Grundlage von Erfahrungswerten geht der Konzern davon aus, dass diese Methode geeignet ist, die Umsatzerlöse ordnungsgemäß darzustellen. Die durch den Vorstand getroffenen Annahmen beinhalten auch eine Einschätzung, ab welchem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt an den Kunden übergegangen ist.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Im Rahmen dieser Bewertung sind Annahmen bezüglich veralteter Materialien zu treffen. Dabei sind Schätzungen bezüglich der prognostizierten Produktnachfrage sowie der Preisentwicklung vorzunehmen, welche wesentlichen Änderungen unterliegen können. Der Buchwert der Vorräte ist in Anmerkung 15 dargestellt. Wie in Anmerkungen 3 und 15 erläutert, entstanden dem Unternehmen in den Jahren 2021 und 2020 Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.851, bzw. TEUR 1.918, die im Wesentlichen aus Änderungen früherer Annahmen bezüglich des Nettoveräußerungswerts sowie überschüssiger und veralteter Vorräte resultieren. In zukünftigen Perioden könnten Wertminderungen aufgrund unterschiedlicher Faktoren notwendig sein. Darunter fallen beispielsweise eine rückläufige Produktnachfrage, technologische Überalterung zurückzuführen auf neue Produkte und technologischen Fortschritt oder Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld, die Einfluss auf die Marktpreise der Produkte des Unternehmens haben könnten. Diese Einflussfaktoren können in zukünftigen Perioden zu einer Anpassung der Bewertung der Vorräte führen und einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage des Unternehmens haben.
Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management eine Schätzung der künftig zur Verfügung stehenden zu versteuernden Einkommen. Dabei wird für die Muttergesellschaft AIXTRON SE ein Planungshorizont von 12 Monaten in der Regel nicht überschritten. Die ausgewiesenen latenten Steuerforderungen könnten sich verringern oder erhöhen, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen gesenkt oder erhöht werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile zeitlich oder bezüglich des Umfangs beschränken. Der Buchwert der latenten Steuerforderungen ist in Anmerkung 14 dargestellt.
Rückstellungen sind Verpflichtungen, deren zeitliches Eintreten oder Betrag ungewiss ist. Der Konzern überprüft an jedem Bilanzstichtag die Bewertung der als Rückstellung bilanzierten Verpflichtungen und passt den Wert an, wenn dies notwendig ist. Aufgrund der Ungewissheit des Zeitpunkts oder der Höhe der Inanspruchnahme muss der Konzern Annahmen bezüglich der Bewertung von Rückstellungen treffen. Die Höhe der tatsächlichen Verpflichtung kann von den Schätzwerten abweichen. Details zu den Rückstellungen sind in Anmerkung 23 dargestellt.
Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ist der Konzern gelegentlich Partei in Rechtsstreitigkeiten oder kann mit Klagen bedroht werden. AIXTRON geht basierend auf der Einschätzung seiner Rechtsberater davon aus, dass die bekannten Sachverhalte wahrscheinlich keinen wesentlichen negativen Effekt auf die Ertragslage oder das operative Geschäfts des Konzerns haben werden. AIXTRON sind keine Klagen bekannt, die möglicherweise einen wesentlichen negativen Effekt auf die Ertragslage oder das operative Geschäft des Konzerns haben werden.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb werden im zusammengefassten Lagebericht erläutert. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss 2021 sind unwesentlich und es wird ebenfalls erwartet, dass die Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2022 unwesentlich sein werden.
Herzogenrath, 23. Februar 2022
AIXTRON SE
Der Vorstand
Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 5 HGB für den Konzernabschluss:
„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Herzogenrath, 23. Februar 2022
AIXTRON SE
Der Vorstand
An die AIXTRON SE, Herzogenrath
Wir haben den Konzernabschluss der AIXTRON SE, Herzogenrath, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der AIXTRON SE, Herzogenrath, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance sowie den nichtfinanziellen Konzernbericht nach §§ 315b und 315c HGB, auf die jeweils im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Umsatzrealisierung aus Mehrkomponentenverträgen einschließlich Periodenabgrenzung
2. Bewertung aktiver latenter Steuern
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)
b) Prüferisches Vorgehen
a) In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse von TEUR 428.954 ausgewiesen. Davon resultiert ein wesentlicher Teil aus der Abwicklung von Kundenaufträgen, die mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten. Es handelt sich vornehmlich um die kundenspezifische Produktion und Lieferung von Halbleiteranlagen sowie deren Installation beim Kunden. Zusätzlich werden im Einzelfall auch die Lieferung von dazugehörigen Ersatzteilen und/oder die Gewährung von gesondert zu bewertenden Serviceleistungen wie z.B. von Wartungsleistungen und/oder eine über den üblichen Zeitraum hinausgehende Gewährleistungsperiode vertraglich vereinbart. Im Rahmen des technischen Abnahmeprozesses der Anlagen werden unter Umständen zusätzliche Leistungen erforderlich, die ebenfalls bei der Umsatzrealisierung zu berücksichtigen sind. In der Regel wird im Vertrag mit dem Kunden ein Transaktionspreis für die Anlage und die übrigen Komponenten wie Installation, Ersatzteilpakete, Services und Garantieverlängerung vereinbart, so dass eine Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen anhand der relativen Einzelveräußerungspreise notwendig ist. Mit Ausnahme von über den üblichen Zeitraum hinausgehenden Gewährleistungsperioden werden die Leistungsverpflichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt und der dazugehörige Erlös realisiert. Die Festlegung des Realisationszeitpunktes der Umsatzerlöse aus mehrere Leistungsverpflichtungen umfassenden Verträgen und die Periodenabgrenzung im Rahmen der Umsatzrealisierung bedingen als Folge der hohen Individualität der Kundenverträge sowie der Komplexität der Anlagen ermessensbehaftete Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Infolgedessen haben wir diesen Sachverhalt als besonders bedeutend eingestuft.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Umsatzerlösen sind im Abschnitt 2 „Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ unter N „Umsatzerlöse“ sowie im Abschnitt 3 „Segmentberichterstattung und Umsatzerlöse“ des Konzernanhangs enthalten.
b) Zunächst haben wir die wesentlichen Prozesse von der Auftragsannahme bis zur -abwicklung einschließlich der Prüfung der Ausgestaltung, Implementierung und Funktionsfähigkeit der rechnungslegungsbezogenen Kontrollen zur Umsatzrealisierung aufgenommen und beurteilt. Hierbei wurden insbesondere die Kontrollen über die Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen, die vollständige Erbringung der Lieferungen und Installationsleistungen und die periodengerechte Erfassung der Anlagenlieferungen und Installationsleistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Für eine auf der Grundlage einer geschichteten und zufallsbasierten Auswahl anhand eines repräsentativen Sampling-Verfahrens gezogene Stichprobe an Anlagenlieferungen und Installationsleistungen wurden folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:
a) In der Konzernbilanz werden unter dem Posten „Latente Steuerforderungen“ aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt TEUR 24.735 (das entspricht 3,3 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Diese wurden auf Basis der Steuerplanung des Konzerns ermittelt und beruhen überwiegend auf steuerlichen Verlustvorträgen (TEUR 23.649) sowie auf abzugsfähigen, in Folgejahren sich umkehrenden Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Buchwerten (TEUR 1.086). Der wesentliche Teil der aktivierten latenten Steuern (TEUR 20.714) resultiert aus der Muttergesellschaft AIXTRON SE, die über umfangreiche Verlustvorträge verfügt. Die gesetzlichen Vertreter halten für die Muttergesellschaft eine Schätzung von steuerlichen Ergebnissen über einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag hinaus bei einem Technologieunternehmen mit großen Nachfrageschwankungen und volatilen Ergebnissen für nicht sachgerecht ableitbar. Daher wurden die latenten Steuern auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Bezug auf die Muttergesellschaft AIXTRON SE nur insoweit angesetzt, wie sie voraussichtlich in 2022 genutzt werden können. Die aktiven latenten Steuern in Bezug auf die Muttergesellschaft AIXTRON SE werden zum aktuell gültigen Ertragsteuersatz von 32,8 % bewertet. Die übrigen aktivierten latenten Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen Differenzen bei den ausländischen Tochterunternehmen der AIXTRON SE. Für diese wurde aufgrund der Tatsache, dass sie weitestgehend über Cost-Plus-Vereinbarungen mit der Muttergesellschaft abgesichert sind und die Muttergesellschaft die wesentlichen Risiken trägt, ein Zeitraum von drei Jahren für die Steuerplanung unter Anwendung der jeweiligen lokalen Steuersätze zugrunde gelegt.
Das Ergebnis der Berechnung der aktiven latenten Steueransprüche ist von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter über die Realisierbarkeit von steuerlichen Entlastungen aus Verlustvorträgen abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund haben wir die Bewertung der latenten Steuern als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zu den latenten Steuern sind im Abschnitt 14 des Konzernanhangs enthalten.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Zum Zweck der Risikobeurteilung haben wir uns unter anderem ein Bild von der Planungstreue in der Vergangenheit gemacht. Wir haben zunächst die Angemessenheit der Bewertungsverfahren geprüft. Allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen der gesetzlichen Vertreter der AIXTRON SE haben wir mit externen Quellen abgestimmt.
Im Rahmen unserer Prüfung der steuerlichen Sachverhalte haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Steuern in das Prüfungsteam eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Validierung der Planungsannahmen und Erfassung von Steuersachverhalten beurteilt. Ferner haben wir im Hinblick auf die Steuerplanung den Ansatz der latenten Steuern und die Begründungen der gesetzlichen Vertreter hierfür hinterfragt. Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge haben wir auf Basis unternehmensinterner Prognosen und der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der AIXTRON SE sowie ihrer wesentlichen Tochterunternehmen beurteilt und die Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage gewürdigt. Weiterhin haben wir die Überleitungsrechnung zwischen dem unter Anwendung des gewichteten Konzernsteuersatzes erwarteten Steueraufwand und dem ausgewiesenen Steueraufwand nachvollzogen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, und auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert 8A92B40D93B1C77570DCC62AD- 1B3F2E68CBB059EDCCB71E9DE08C9F30C0C7195 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards:
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEFUnterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Oktober 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1996 als Konzernabschlussprüfer der AIXTRON SE, Herzogenrath, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist André Bedenbecker.
Düsseldorf, den 23. Februar 2022
Deloitte GmbH
(André Bedenbecker) (Dr. Peter Dittmar)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
05. Mai 2022 | Veröffentlichung der Ergebnisse des 1. Quartals 2022 |
25. Mai 2022 | Ordentliche Hauptversammlung 2022, virtuell |
28. Juli 2022 | Veröffentlichung der Ergebnisse des 1. Halbjahres 2022 |
27. Oktober 2022 | Veröffentlichung der Ergebnisse des 3. Quartals 2022 |
Herausgeber: AIXTRON- Gruppe, Herzogenrath, Deutschland
Redaktion: Investor Relations & Corporate Communications, AIXTRON-Gruppe, Deutschland
Abschlussprüfer: Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Deutschland
Konzeption und Design: EQS Group AG, München, Deutschland
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Formulierungen wie „können“, „werden“, „erwarten“, „rechnen mit“, „erwägen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „fortdauern“ und „schätzen“, Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben die gegenwärtigen Einschätzungen, Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON-Vorstands, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON-Einflussbereiches liegen, basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Risikobericht des Geschäftsberichts, beschrieben hat, sich aber nicht auf solche beschränken. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.
Alan Tai
Taiwan/Singapore
Christof Sommerhalter
USA
Christian Geng
Europe
Hisatoshi Hagiwara
Japan
Nam Kyu Lee
South Korea
Wei (William) Song
China
AIXTRON SE (Headquarters)
AIXTRON 24/7 Technical Support Line
AIXTRON Europe
AIXTRON Ltd (UK)
AIXTRON K.K. (Japan)
AIXTRON Korea Co., Ltd.
AIXTRON Taiwan Co., Ltd. (Main Office)
AIXTRON Inc. (USA)
Laura Preinich
Recruiter
Tom Lankes
Talent Acquisition Expert - Ausbildungsleitung
Christoph Pütz
Senior Manager ESG & Sustainability
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
Ralf Penner
Senior IR Manager
Prof. Dr. Michael Heuken
Vice President Advanced Technologies
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications