bei der Führung unserer Geschäfte in Bereichen von unternehmerischer und sozialer Verantwortung bis hin zu solider Geschäftsethik verpflichten wir uns hohen Standards zu folgen bei gleichzeitiger Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften.
Von unseren Führungskräften und Mitarbeitern fordern wir die Einhaltung dieser Grundsätze des Geschäftsgebarens sowie aller unserer Richtlinien, Verfahren und Praktiken. Bei Fragen sind die Mitarbeiter dafür verantwortlich, ihre Vorgesetzten zu konsultieren.
Diese Grundsätze gelten für alle AIXTRON-Mitarbeiter, einschließlich Zeit- und Vertragsarbeiter sowie alle anderen Arten von Mitarbeitern. Ausführlichere Erklärungen zu Richtlinien, Verfahren und Praktiken sind in Dokumenten wie dem AIXTRON Ethikkodex oder dem AIXTRON Verhaltenskodex enthalten.
AIXTRON setzt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit jeglicher Art ein, die Beschäftigung ist freiwillig. Potenzielle Mitarbeiter werden keine Gebühren in Rechnung gestellt um einen Arbeitsplatz bei AIXTRON zu bekommen. AIXTRON trägt die Kosten der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus wird AIXTRON zu keinem Zeitpunkt Originaldokumente des Mitarbeiters zurückhalten.
AIXTRON duldet keine Kinderarbeit. Der Begriff "Kind" bezieht sich auf jede beschäftigte Person die jünger ist als 15 Jahre oder unter dem Alter für den Abschluss der Pflichtschulausbildung oder unter dem Mindestalter für die Beschäftigung im Land, je nachdem, was höher ist. Wir unterstützen gesetzes- und vorschriftskonforme Ausbildungs-, Praktikums- und ähnliche Programme. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen keine Arbeiten ausführen, die die Gesundheit oder Sicherheit junger Arbeitnehmer gefährden können.
AIXTRON hält mindestens alle anwendbaren Lohn- und Arbeitszeitgesetze, Vorschriften und Tarifverträge ein, einschließlich derer, die sich auf Mindestlöhne, Überstunden und andere Vergütungsbestandteile beziehen, und gewährt gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Sofern keine solchen Gesetze oder Vereinbarungen gelten, zahlt AIXTRON marktübliche Löhne und Gehälter. AIXTRON nimmt zu keinem Zeitpunkt Abzüge von Löhnen oder Boni aus disziplinarischen Gründen vor.
AIXTRON wird die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschreiten und Überstunden gegebenenfalls kompensieren. Die Mitarbeiter werden nicht verpflichtet, mehr als gesetzlich erlaubt zu arbeiten, einschließlich Überstunden, außer unter außergewöhnlichen geschäftlichen Umständen. Den Mitarbeitern sollte mindestens ein freier Tag pro Sieben-Tage-Woche gewährt werden.
AIXTRON diskriminiert bei der Einstellung, Beförderung, Vergütung von Mitarbeitern und Beschäftigungspraktiken nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter, Nationalität, sozialer oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität oder Ausdruck, Familienstand, Schwangerschaft, politischer Zugehörigkeit, Behinderung oder Veteranenstatus. AIXTRON wird ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Diskriminierung oder Belästigung aufgrund der oben genannten Faktoren ist.
AIXTRON behandelt alle Mitarbeiter mit Respekt und Würde und wendet keine körperliche Bestrafung, Gewaltandrohung oder andere Formen von körperlicher oder verbaler Nötigung oder Belästigung an.
AIXTRON respektiert die gesetzlichen Rechte seiner Mitarbeiter, Arbeitnehmerorganisationen, einschließlich Arbeitsorganisationen oder Gewerkschaften, beizutreten oder nicht beizutreten. AIXTRON erfüllt weltweit die gesetzlichen Anforderungen zur Beteiligung von Mitarbeitern und Dritten. AIXTRON respektiert die Organisationsrechte der Mitarbeiter und sensibilisiert die Führungskräfte auf allen Ebenen für diese Rechte. AIXTRON ist davon überzeugt, dass seine Mitarbeiter am besten durch ein förderliches, kooperatives Arbeitsumfeld mit direkter Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Management bedient werden. AIXTRON ist bestrebt, solche günstigen Beschäftigungsbedingungen zu schaffen, positive Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Führungskräften zu fördern, die Mitarbeiterkommunikation zu erleichtern und die Mitarbeiterentwicklung zu unterstützen.
AIXTRON wird seinen Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften bieten. Im Einklang mit diesen Verpflichtungen umfasst dies die Bereiche Gesundheitssicherheit, Störfalluntersuchung, Chemikaliensicherheit oder Ergonomie.
GESETZE, VORSCHRIFTEN UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
AIXTRON wird an allen Standorten, an denen das Unternehmen tätig ist, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und sonstigen rechtlichen Anforderungen einhalten.
AIXTRON erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den höchsten ethischen Standards führen, wie sie auch in unserem verpflichtenden Ethikkodex formuliert sind. AIXTRON hält sich strikt an alle Gesetze und Vorschriften zu Bestechung, Korruption und verbotenen Geschäftspraktiken.
AIXTRON stellt allen Mitarbeitern offene Kommunikationswege für Anregungen und Beschwerden an das Management zur Verfügung. AIXTRON unterhält z.B. eine Whistleblower-Hotline für den direkten Kontakt mit der Unternehmenszentrale und/oder der lokalen Personalabteilung bei Beschwerden von Mitarbeitern, einschließlich jeder Form von Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung.
Alan Tai
Taiwan/Singapore
Christof Sommerhalter
USA
Christian Geng
Europe
Hisatoshi Hagiwara
Japan
Nam Kyu Lee
South Korea
Wei (William) Song
China
AIXTRON SE (Headquarters)
AIXTRON 24/7 Technical Support Line
AIXTRON Europe
AIXTRON Ltd (UK)
AIXTRON K.K. (Japan)
AIXTRON Korea Co., Ltd.
AIXTRON Taiwan Co., Ltd. (Main Office)
AIXTRON Inc. (USA)
Laura Preinich
Recruiter
Tom Lankes
Talent Acquisition Expert - Ausbildungsleitung
Christoph Pütz
Senior Manager ESG & Sustainability
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
Ralf Penner
Senior IR Manager
Prof. Dr. Michael Heuken
Vice President Advanced Technologies
Christian Ludwig
Vice President Investor Relations & Corporate Communications