16. Mai 2018 | Finanznachrichten

AIXTRON SE Hauptversammlung 2018 / Alle Beschlussvorlagen angenommen

DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung

16.05.2018 / 15:22
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AIXTRON SE Hauptversammlung 2018

Alle Beschlussvorlagen angenommen

Herzogenrath, 16. Mai 2018 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA), einem weltweit führenden Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, stimmten heute für alle Beschlussvorlagen, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen Hauptversammlung präsentierten.

Wichtige Beschlüsse

Dabei wurden folgende Tagesordnungspunkte von der 21. Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:

- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2018

- Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

- Verkleinerung des Aufsichtsrates auf fünf Mitglieder sowie Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

- Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

- Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018

- Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018

Bei der Hauptversammlung im Hotel Pullman Aachen Quellenhof waren 48,9 Prozent des Grundkapitals vertreten.

Rede des Vorstands und Präsentation

Die Ausführungen der Vorstände Dr. Felix Grawert und Dr. Bernd Schulte, in dem die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017 und des ersten Quartals 2018 sowie die Technologien des Konzerns erläutert werden, kann ebenso wie die Präsentation zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung von der Homepage heruntergeladen werden: www.aixtron.com/hv.

Kontakt:

Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
E: invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Formulierungen wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Einschätzungen, Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Vorstands, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat, sich aber nicht auf solche beschränken. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.



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