16. Mai 2012 | Finanznachrichten

AIXTRON SE Hauptversammlung 2012 - Große Mehrheit für alle Beschlussvorlagen


AIXTRON SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung

16.05.2012 / 16:30


AIXTRON SE Hauptversammlung 2012
Große Mehrheit für alle Beschlussvorlagen

Aachen, Deutschland, 16. Mai 2012 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, stimmten heute mit großer Mehrheit für alle Beschlussvorlagen, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung präsentierten.

Die folgenden Tagesordnungspunkte wurden von der 15. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:

- Dividendenausschüttung von 25 Cent pro Aktie für das Geschäftsjahr 2011, was rund einem Drittel des Konzern-Jahresüberschusses entspricht

- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2012

- Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012

- Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals l 2012

- Ermächtigung und Zustimmung zur Ausgabe von Aktienoptionen und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals ll 2012

Alle Vorlagen wurden mit einer Zustimmungsquote von mindestens 88,6 Prozent angenommen. Bei der Hauptversammlung im Aachener Eurogress waren rund 42 Prozent des Grundkapitals vertreten.

Präsentation und Rede
Das Redemanuskript des Vorstands und die Präsentation zu Tagesordnungspunkt 1 der Einladung können von der Homepage heruntergeladen werden: www.aixtron.de/hv.

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Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der 'Safe Harbor'-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie 'können', 'werden', 'erwarten', 'rechnen mit', 'erwägen', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'fortdauern' und 'schätzen', Abwandlungen dieser Begriffe und ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Die zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die nachgenannten Faktoren ebenso wie die weiteren in den von AIXTRON bei der U. S. Securities and Exchange Commission eingereichten öffentlichen Berichten und Meldungen genannten gehören zu denjenigen Faktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen und künftigen Ergebnisse und Trends wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen: Die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge; der Umfang der Marktnachfrage nach Chemical Vapor Deposition (CVD)-Technologie; der Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden; das Finanzmarktklima und die Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen; die allgemeinen Marktbedingungen für Dünnfilmbeschichtungs-Anlagen und das makroökonomische Umfeld; Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen; Einschränkungen der Produktionskapazität; lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen; Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Veränderungen beim Wachstum der Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs; Wechselkursschwankungen; Verfügbarkeit öffentlicher Mittel; Zinsschwankungen bzw. verfügbare Zinskonditionen; Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte; schlechtere allgemeine wirtschaftliche Bedingungen als erwartet und sonstige Faktoren. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen haben Gültigkeit im Zeitpunkt dieser Mitteilung und AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, ausgenommen bei Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Verpflichtung.




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