18. November 2016 | Ad Hoc Mitteilung

AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten

AIXTRON SE  / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Firmenübernahme

18.11.2016 22:38

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der
CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten

Herzogenrath, 18. November 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ:
AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Prüfungszeitraum, in dem das
Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) das
Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH (GCI) unter dem
Gesichtspunkt US-nationaler Sicherheitsinteressen untersucht hat, am 17.
November 2016 um 24.00 Uhr EST (18. November 2016, 6.00 Uhr MEZ) abgelaufen
ist.

CFIUS hat keine abschließende Freigabeentscheidung getroffen, sondern der
Grand Chip Investment GmbH und AIXTRON mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach
ungelöste US-nationale Sicherheitsbedenken hinsichtlich der geplanten
Transaktion bestünden. CFIUS hat die Parteien ferner darüber informiert,
dass es beabsichtigt, dem US-Präsidenten zu empfehlen, die Freigabe nicht
zu erteilen, da nach Auffassung von CFIUS keine angemessene Möglichkeit
bestünde, den von CFIUS angenommenen US-nationalen Sicherheitsbedenken
mittels der bisher von den Parteien vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen zu
begegnen. Infolgedessen hat CFIUS den Parteien nahegelegt, die Rücknahme
des CFIUS-Antrags zu beantragen und die gesamte Transaktion aufzugeben.

Sowohl GCI als auch AIXTRON haben entschieden, der Rücknahmeempfehlung des
CFIUS nicht zu folgen. Im Einklang mit den CFIUS-Regularien hatte dies zur
Folge, dass das Verfahren zur Entscheidung an den US-Präsidenten abgegeben
wurde. Der US-Präsident hat nun 15 Kalendertage Zeit, über die Ablehnung
oder Freigabe der geplanten Transaktion zu entscheiden.

GCI und AIXTRON beabsichtigen, weiterhin aktiv im Verhandlungswege nach
geeigneten Abhilfemaßnahmen zu suchen, die es CFIUS oder dem US-Präsidenten
ermöglichen, die US-nationalen Sicherheitsbedenken auszuräumen, oder
sonstige Lösungen zu finden, die die Parteien in die Lage versetzen, die
Transaktion durchzuführen. Die Parteien können nicht garantieren, dass
CFIUS oder der US-Präsident einen weiteren Dialog mit den Parteien führen
werden oder dass die Parteien geeignete Abhilfemaßnahmen oder sonstige
Maßnahmen identifizieren und vereinbaren werden können, um die Transaktion
durchzuführen.


Kontakt:

Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation      
T: +49 (2407) 9030-444   
F: +49 (2407) 9030-445   
invest@aixtron.com   

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/
DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter
http://www.aixtron.com verfügbar.

Zusätzliche Informationen

Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren
dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip
Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage
veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen
Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das
Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/
Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der
AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem
Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots
sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter
www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den
USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür
übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von
Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften
zulässig ist.

Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,
eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit
zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/
Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der
jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig
gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das
Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot
geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen
Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC
eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter
www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement
der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen
unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.


18.11.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  AIXTRON SE
              Dornkaulstraße 2
              52134 Herzogenrath
              Deutschland
Telefon:      +49 (2407) 9030-0
Fax:          +49 (2407) 9030-40
E-Mail:       invest@aixtron.com
Internet:     www.aixtron.com
ISIN:         DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0
WKN:          A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT
Indizes:      TecDAX
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
              in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate
              Exchange; Nasdaq
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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